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Ein Anwalt wurde zum Testamentsvollstrecker ernannt. Dieses geschah am 18.01.05.
Hat der Testamenstvollstrecker Fristen einzuhalten um eine Aufstellung der Ermasse zu erstellen?
Was ist eine angemessene Zeit für einen Anwalt um auf Briefe zu antworten?
Die Erbin bekam vom Amtsgericht ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wurde eine Aufstellung der Vermögenswerte zu machen. Dies ist der Erbin nur mit Hilfe des Testamentsvollstreckers möglich, der Antwortet seid mehr als 5 Wochen auf keines der Schreiben. Was ist zu tun? Die Erbin hat Angst, daß diese Hinhaltettaktik letztendlich zur Minderung (eventuell durch verschwinden) der Erbmasse führt.
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