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Hallo Henef,
Wenn das Kalendervorjahr unter der bbg liegt musst Du zurück in die GKV.
Es besteht jedoch die Möglichkeit der Berfreiung von der Versicherungspflicht. Diese Entscheidung, die endgültig, nach heutiger Lage, ist. sollte man sich aber gut überlegen, und am besten mit seinem jeweiligen Berater das für und wider abwägen. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
wer will denn freiwillig wieder in die gkv??? wer sich für die pkv entschieden hatte, hat dies sicher nicht ohne grund getan. die wahl des systems sollte nicht alleine auf preisvergleichen beruhen! die demographie spricht eindeutig für die pkv.
es gibt da übrigens noch eine fünf-jahres-frist. wenn die kassenmitgliedschaft mehr als fünf jahre zurückliegt, können sie kein pflichtmitglied mehr werden. innerhalb dieser frist werden sie - wie thom bereits ausgeführt hat - versicherungspflichtig, mit der möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.
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