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Verfasst am: 07.03.05, 07:29 Titel: Nachweispflich d. Dienstunfähigkeit
Im Zuge längerer Dienstunfähigkeit u. nach Langzeit-Negartivprognose wird die 49jährige Beamtin Beate gem. § 42 BBG zum 01.03.2005 i.d. Ruhestand versetzt; erhält ab 01.03.(verminderte) Ruhestandsbezüge. Hiergegen legt sie Widerspruch ein, der allerdings den Termin der Bezüge-Verminderung nicht hinausschiebt. Der Dienstherr meint, Beate müsse auch ab 01.03.05 weiterhin durch ärztl. Attest ihre Dienstunfähigkeit beweisen, weil ja die Reaktivierungsmöglichkeit gem. § 45 BBG nicht ausgeschlossen sei. Trifft das zu oder kann Beate einwenden, ab Wirksamkeit der (vorläufigen) Ruhestandsversetzung entfalle eine solche Nachweispflicht?
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