Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - haftpflicht beitragsanpassung - kündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

haftpflicht beitragsanpassung - kündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
emmis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 21:23    Titel: haftpflicht beitragsanpassung - kündigung Antworten mit Zitat

hallo,

mal angenommen man hat eine junge-leute haftpflichtversicherung, die bis zur vollendung des 25. lebensjahres gilt und das schon über die mindestvertragsdauer hinaus (5 jahre). was ist, wenn der 26. geburtstag jetzt in den nächsten abrechnungszeitraum fällt, man aber die 3monatige kündigungsfrist nicht mehr einhalten kann. darf die versicherung den beitrag dann anpassen (preis verdoppeln) oder hat man in diesem fall ein sonderkündigungsrecht wegen beitragserhöhung bei gleichbleibender leistung?


danke und gruss,
emmis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

ein sonderkündigungsrecht hat man, wenn die beiträge erhöht werden "grundsätzlich" schon, aber in ihrem fall wird für "junge leute" ein rabatt gewährt, der mit erreichen eines bestimmten alters wegfällt.

das ist also keine beitragserhöhung, sondern nur der wegfall einer vergünstigung. ein sonderkündigungsrecht besteht hierfür nicht.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
emmis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

verstehe. vielen dank für die information.

und wie sieht das mit dem abrechnunsgzeitraum aus. mal angenommen der wäre vom 15.03.05-15.03.06 und der 26. geburtstag wäre am 11.04.05. müsste das dann nicht trotzdem noch verrechnet werden, auch wenn es nur ein knapper monat ist?


danke und gruss,
emmis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

das kommt darauf an, wie es tariflich geregelt ist.

oftmals ist es so, dass der beitrag "in dem jahr in dem das alter xx" erreicht wird auf den normaltarif umgestellt wird, und nicht taggenau zu dem jeweiligen geburtstag.
das lässt sich aber ohne die bedingungen zu kennen nicht abschliessend beantworten. das müsste allerdings in den mit der police ausgehändigten vertragsunterlagen zu finden sein.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

der beitrag sollte bis zum 15.03.06 gleich bleiben. erst dann wird der "junge-leute-rabatt" wegfallen.

warum versichert man sich überhaupt bei der a.....? es gibt genug versicherer, die ohne solche vermeintlichen rabatte billiger und besser also günstiger sind! darüber hinaus ohne mehrjahresvertrag! das gilt nicht nur für die haftpflicht...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Rabattgeschichten stehen immer in den jeweiligen Vertragsbedingungen drin. Ich kenne es so, dass der Geburtstag des VN abgewartet wird, und dann zur nächsten Hauptfälligkeit, d. h. am 15.3.06 in diesem Fall, die Anpassung erfolgt. Aber wie gesagt, einfach mal in die Bedingungen schauen, die sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.