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Leasingvertrag gekündigt weil Rate zu spät ankam

 
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Agnik
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 13:04    Titel: Leasingvertrag gekündigt weil Rate zu spät ankam Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ich habe da ein Problem mit meinem Leasingauto:

Ich hatte ein paar Probleme meine Leasingraten zu bezahlen. Ich bekam dann die Mitteilung, dass, wenn ich die fälligen Raten bis zu einem gewissen Zeitpunkt bezahle, dann ist alles OK. Der letzte Termin war der 25.02. und ich habe die Raten am 24. überwiesen. Hab das Geld Gott sei Dank zusammengebracht. Die Woche drauf kam dann die Kündigung für meinen LV obwohl ich das Geld überwiesen hatte. Ich habe dann auch bei der Leasingvertragsstelle angerufen und gesagt, dass ich das Geld überwiesen habe und ob dieses denn nicht eingegangen ist. Dies war noch nicht der Fall und man könne die Kündigung nicht zurücknehmen.

also:
1. wie siehts jetzt aus mit den bezahlten Raten?...gezahlt sind sie ja
2. wenn die Leasingvertragsstelle wirklich nichts mehr machen kann, wie kann ich mein Auto behalten und weiterhin meine Raten ganz normal zahlen? Gibt es da ein Mittel?
3. Falls es nichts gibt...wie läuft das dann mit der "Restzahlung" also das was auf der Kündigung an Restwert usw steht. Wird die Summe weniger wenn ich das Auto wieder beim Händler "abgebe" oder wie läuft das?

Ich danke im vorraus und hoffe das ihr mir helfen könnt. Ich möchte mein Auto unbedingt behalten kann aber den Restwert nicht komplett zahlen.

Agnik
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich ist es so, daß das Geld bis zum angegebenen Zeitpunkt bei der Leasinggesellschaft angekommen sein muß. Der LN ist für den rechtzeitigen Eingang verantwortlich. Etwaige Banklaufzeiten muß der LN berücksichtigen. Versuchen Sie doch mal bei der Bank (sei es die eigene oder die der LG) herauszufinden, wann das Geld dem Konto der LG gutgeschrieben wurde. Das ist entscheidend. Manchmal dauert es dann noch, bis die LG das Geld verbucht hat.

Und zu den Fragen:

1. wie siehts jetzt aus mit den bezahlten Raten?...gezahlt sind sie ja

Siehe meine Einlassung oben. Wenn sich die LG stur stellt, hat sie nach den AGB´s der LG durchaus das Recht, den Vertrag zu kündigen.

2. wenn die Leasingvertragsstelle wirklich nichts mehr machen kann, wie kann ich mein Auto behalten und weiterhin meine Raten ganz normal zahlen? Gibt es da ein Mittel?

Nein. Wenn die LG nichts machen will, dann wird der Vertrag vorzeitig beendet und fällig gestellt. D.h. sie müssen die Restforderung (bestehend aus noch offenen Raten und Restwert + eventuellem Kaufzuschlag) auf einen Schlag bezahlen. Das Auto verbleibt dann aber bei ihnen. Inwieweit Sie aber diese Restforderung über Ihre Bank finanzieren können, sei dahingestellt. Vielleicht macht es ja die Bank. Einfach mal fragen.

3. Falls es nichts gibt...wie läuft das dann mit der "Restzahlung" also das was auf der Kündigung an Restwert usw steht. Wird die Summe weniger wenn ich das Auto wieder beim Händler "abgebe" oder wie läuft das?

Wenn die LG den Vertrag fällig stellt (siehe unter Frage 2) können Sie das Auto natürlich auch verkaufen. Sei es an den Händler oder privat. Wobei das aber schwierig wird. Sie können das Auto ja nur verkaufen, wenn Sie den Kfz-Brief haben. Und den bekommen Sie aber erst von der LG, wenn sämtliche Forderungen beglichen sind. Den Zeitraum müssen Sie quasi zwischenfinanzieren. Mit dem Verkaufserlös können Sie dann den Ablösewert bezahlen. Ob der Verkaufspreis aber ausreicht, sei dahingestellt. Fehlt noch etwas, müssen Sie die Differenz ausgleichen. Auf jeden Fall müssen Sie das bezahlen, was die LG als Ablösewert haben will. Nur haben Sie dann kein Auto.

Versuchen Sie doch noch mal mit der LG zu sprechen. Hatten Sie nur mit der Vertragsverwaltung gesprochen, oder haben Sie mal mit dem Vertrieb der LG gesprochen. Erfahrungsgemäß ist der Vertrieb meistens kooperativer, als die Vertragsabteilung. Winken

Wurde der Vertrag seinerzeit über das Autohaus vermittelt ? Falls ja, vielleicht kann der Autoverkäufer für Sie noch ein gutes Wort einlegen.
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