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Ich befinde mich zur Zeit mitten in einem Umgangsrechtprozess für meiner Kinder. Bei solchen Streitfragen wird wohl angeblich (???) üblicherweise ein Verfahrenspfleger für die Kinder bestellt, der für deren Fragen dann quasi der persönliche Anwalt ist.
Mein Exmann hat sich in den letzten Jahren ziemlich diffizile Sachen geleistet und ich wollte beim Besuchtrecht so eine Art Kontrollfunktion haben (gibts wohl schon mal nicht) oder eventuell die Besuche einschränken.
Mein eines Kind ist relativ schwer erkrankt und vor einiger Zeit kam es sogar vor, dass mein Ex wegen einer sehr wichtigen Sache noch nicht einmal einen Arzt gerufen hat.
(Nur mal ein kleines Beispiel)
Diese Verfahrenspflegerin hat nun sowohl uns als auch meinen Ex besucht. Dabei hat der Kindsvater (das kann er sehr sehr gut ) mit einer geschickten Mitleidstour es so weit gebracht, dass diese Anwältin unsere Vorwürfe sozusagen als Stuss abgetan hat.
Also auf gut Deutsch gesagt, sie soll sich für das Recht der Kids einsetzen, o.k!
Nur hat sie sich vom Kiva komplett einwickeln lassen, das find ich NICHT o.k.
Mein Anwalt sagt, Verfahrenspfleger kann man nicht so wie Richter oder sonstige Sachverständige wegender Besorgnis der Befangenheit anfechten.
Urteile dazu gehen massiv auseinander bzw. es gibt gar keine richtigen.
Gibt es jemanden hier, der einen Rat weiss oder eine ähnliche Situation kennt?
bin für jeden Tipp dankbar.
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