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Verfasst am: 01.10.04, 18:10 Titel: Re: Steuer für verkaufte Internetseite
Umsatzsteuer wohl kaum, oder wurde auf der Rechnung welche ausgewiesen?
Ist das eine einmalige Angelegenheit gewesen?
Einkommensteuer richtet sich auch nach den übrigen Einkünften und der Veranlagungsform. Die 20.000 sind nicht der Gewinn, sondern der Erlös. Davon abgezogen werden die Anschaffungskosten und die Kosten , die der verkauf verursacht hat.
Verfasst am: 04.10.04, 09:47 Titel: Re: Steuer für verkaufte Internetseite
Wie lang gab es die Seite schon?
Wurde sie vorher schon gewerblich genutzt?
Warum zu einem solch hohen Erlös verkauft?
Um welches Thema handelte die Seite?
Das alles einfach so zu beurteilen ist nicht möglich.
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