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ich habe eine Frage zum Verbandsrecht des DFB/WFLV/FVN.
Wir spielen im FVN. Für ein Spiel haben wir dem Gastverein ein Kontingent von Eintrittskarten für den Vorverkauf zur Verfügung gestellt; diese wurden aber anschließend nicht ordentlich mit uns abgerechnet. Wir rechnen damit, noch mindestens 200 Euro zu erhalten.
Weiß hier zufällig jemand, ob man so eine Forderung über die Sportgerichte (Spruchkammer/Verbandsgericht) durchsetzen kann bzw. muss, oder kann man sich damit sofort an die ordentlichen Gerichte (Mahnverfahren/AG) wenden?
Das kann man so nicht beantworten (darf man im Übrigen hier auch nicht...).
Sie sollten mal die diversen einschlägigen Rahmenverträge oder Satzungen der beteiligten Organisationen durchschauen. Evtl gibt es dort entsprechende Schiedsgerichtsvereinbarungen, die besagen, dass in solchen wie dem angesprochenen Fällen, zunächst ein gesondertes Gremium angerufen werden muss. Dann könnte man nicht direkt den Weg über die ordentlichen Gerichte nehmen.
Im Zweifel sollten Sie die Angelegenheit durch einen Anwalt prüfen lassen.
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