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Verfasst am: 30.09.04, 21:49 Titel: Erbvertrag-alles Lug und Trug!?
Im Testament meiner Mutter verfügte Sie, das ich,laut 1985 geschlossenen Ehe-und Erbvertrages, ihren Geldanteil an einem Grundstück
"zitat ehevertrag: für den Fall der Ehescheidung gilt: Ich der Ehemann, bin Eigentümer von Grundbesitz. Ich verpflichte mich für den Fall der Veräußerung dieses Grundbesitzes, aus dem Verkaufserlös einen Betrag in Höhe von 25000DM an meine Ehefrau und meine Tochter Sandra zu je ein halb auszuzahlen. .......
......Auf die Sicherung Das Auszahlungsbetrages durch Eintragung eines Grundpfandrechtes im Grundbuch wird verzichtet.
Erbvertrag:
Wir heben sämtliche bisher getroffenen Verfügungen von Todes wegen auf.
Wir vereinbahren in Erbvertraglich bindender Weise:
a. Ich, Ehefrau, setze als Vermächtnisnehmer bzw. Vorausvermächtnisnehmer meiner Lebensversicherungen mienen Ehemann und meine Tochter Sandra zu gleichen Tielen ein.
Ich verpflichte mich gemäß den Bestimmungen der Versicherungsverträge, die Versicherungen anzuweisen und eine Entsprechende Auszahlungsordnung zu treffen....
......Diese Vereinbahrungen sind Ferner über den Fall der Ehescheidung hinaus bindend erklärt.
Als ich diesen Notarvertrag dem Testamentsverwalter vorlegte, sagte er, also er hat sich schlau gemacht und es ist halt nichts im Grundbuch eingetragen, von daher kriege ich nichts von meinem Vater,-der, so wie er mir, versicherte Ihm telefonisch die Auskunft gab- ach, ihrer Mutter hab ich ja immer mal was gegenben und damit Sie es wissen, das Grundstück ist meins!
1. wie kann es sein, das ein Notarvertrag durch ein Handschriftliches Testament (späterer Zeitpunkt) ungültig wird
2. Wieso konnte meine Mutter alle Versicherungen kurz vor Ihrem Tod ihrem damaligem Lebensgefährten ohne einen Gegenwert überschreiben- Diese sind übrigens, da sie am Tag des Todes immer noch auf meine Mutter liefen, alle zu den Gunsten dieses Lebensgefährten ausbezahlt worden.-bzw. wieso erlischt diese Erbvertragsklausel?
3. Kann mein Vater sich darauf berufen, das meine Mutter ja immer mal was bekommen hat.- und es ja nicht im Grundbuch steht?
Nur zur Erklärung: ICH BIN NICHT AUF GELD AUS! Ich hab nur was dagegen, das alle ihre Scheibe abbekommen und die ganze Sch... nur für mich überbleibt.
Da das Einzige was ich besitze mein halb bezahltes Haus ist und ich dieses gerne behalten würde bin ich allen für Ihre Anregungen dankbar- auch wäre ein Tip welcher Anwalt für so etwas der Richtige wäre super.
Verfasst am: 30.09.04, 22:17 Titel: Re: Erbvertrag-alles Lug und Trug!?
PS. Diese Info´s gab ich zuvor:
HILFE!!!!
Meine Mutter verstarb am 18.11.2001 und hinterließ ein Testament wobei Sie einen Nachlassverwalter einsetzte.(Rechtsanwalt)
Nach und nach stellte dieser fest, das meine Mutter alles was Vermögen darstellte kurz vor Ihrem Tod ihrem Lebensgefährten per Notar übereignet hatte, zurück blieb nur eine
verschuldete Immobilie für mich und meinen Bruder. Im Juli 2004 legte dieser Verwalter dann sein Amt nieder und bat mich und meinen Bruder Erbscheine zu beantragen.
-Letzte Woche habe ich dann noch erfahren das mein Bruder vor anderthalb Jahren private Insolvenz angemeldet hat.-und ich nun für alles alleine Einstehe.
-Daher meine Frage kann ich das Erbe noch Insolvent melden???
Nur zur Info, da ich nicht weiß in welches Forum dieser Beitrag gehört steht dieser auch noch im Insolvenz-Forum
Verfasst am: 01.10.04, 10:44 Titel: Re: Erbvertrag-alles Lug und Trug!?
Hallo Sammy,
da es sich um einen ehe-und Erbvertrag wärend der Ehe handelt, ist der ERbvertrag zwischen den eheleuten nach Scheidung natürlich ungültig und jeder kann vererben was und wem er mag.
Ihnen bleibt vom Haus des Vaters der gesetzliche Erbteil oder der Pflichtteil, sollte der Vater Sie im Testament nicht berücksichtigen.
Was die Mutter mit der Lebensversicherung gemacht hat, ist ganz alleine die Entscheidung der Mutter.Jeder Mensch kann mit seinem Hab und Gut machen was er will, ob da die Kinder nun zu kurz kommen oder nicht, spielt dabei keine rolle.
Sie haben lediglich Pflichtteilanspruch der Mutter, sollte die den Lebengefährten als Alleinerben eingesetzt haben.
Glaubst Du im Ernst, daß ein Erbvertrag nach der Scheidung weiter besteht?
Gruß
Melly _________________ Melly
Verfasst am: 01.10.04, 12:31 Titel: Re: Erbvertrag-alles Lug und Trug!?
Sie schreibt bei Scheidung bekommt die Mutter nen Betrag..den wird sie wohl bekommen haben.
Man muß auch wissen, ob die Mutter den kompletten Betrag bekommen hat oder nur die Hälfte.
Hat sie die ganze Summe erhalten um sie dann der Tochter auszuzahlen, wird die Tochter in die Röhre gucken.
Möglich, daß die Mutter den Erbvetrag notariell hat ändern lassen, was möglich ist.
Mein Mann hat auch das Gemeinschaftstestament mit seiner Ex notariell für nichtig erklären lassen.
Vielleicht hat der Ex.Mann sogar zugestimmt?
Da würd ich doch erstmal nachfragen.
Gruß
Melly _________________ Melly
Verfasst am: 01.10.04, 16:44 Titel: Re: Erbvertrag-alles Lug und Trug!?
Die Auskunft das der Erbvertrag weiter besteht habe ich von einem Anwalt auch bekommen.
Meine Eltern haben diesen nicht aufheben lassen.
Steht mir jetzt nun mein pflichtteil zu, auch wenn meine Mutter diese Lebensversicherung per Notar später an Ihren Lebensgefährten übereignet hat und diese nach ihrem Tod zu seinen Gunsten geflossen ist?
Verfasst am: 01.10.04, 20:37 Titel: Re: Erbvertrag-alles Lug und Trug!?
Wenn es sich bei der Lebensversicherung um eine Schenkung an den Lebensgefährten handelt, kann ein Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen. Dem Pflichtteilergänzungsanspruch liegt aber nicht der von der Lebensversicherung ausgezahlte Betrag, sondern nur die Summe der Beiträge der letzten 10 Jahre zu Grunde.
Achtung!
Dieser Anspruch verjährt drei Jahre nach dem Tod - genauer drei Jahre nach der Kenntnis von dem Erbfall - wenn nicht zumindest ein Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Das könnte also mit dem Ablauf des 17.11.2004 der Fall sein.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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