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Verfasst am: 30.09.04, 21:54 Titel: Doppelbelastung als außergewöhnliche Belastung?
Liebe Experten in diesem Forum!
Schon vor über zwei Jahren wollten wir in unser Neubau-Eigenheim umziehen, was jedoch durch erhebliche Mängel am Bau verhindert wurde.
Dadurch bedingt waren wir gezwungen, zuerst diverse Ferienwohnungen und nun auch wieder eine Mietwohnung zu beziehen. Bis zum Ende des Rechtsstreites werden nach allgemeiner Schätzung noch einige Jahre ins Land ziehen, wobei der bislang noch tätige Bauunternehmer bis dahin wohl wahrscheinlich Insolvenz anmelden wird.
Dieser müsste ja eigentlich für sämtliche unserer Kosten, Schäden und Belastungen aufkommen, was jedoch bei der für Unternehmer günstigen Rechtslage - und dauer vollkommen ignoriert wird.
Wir stehen mittlerweile vor der Insolvenz, haben vorher mit Rücklagen und Fürsprachen die Zeit und die Kosten überwinden können.
Nun stellt sich für uns in Verzweiflung die Frage, auch für das Jahr 2002 nachträglich noch, aber primär für das Jahr 2003, ob wir diese enormen Doppelbalstungen (Darlehen, Miete, doppelte Energieversorgung, etc.) oder einen Teil davon als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können.
Auch sollte ein nicht abgeschlossener Teil des Hauses vermietet werden, was steuerlich gar nicht geltend gemacht werden sollte, so aber natürlich in voller Höhe fehlt.
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung der Rechtslage und falls mehr Informationen gewünscht werden oder unsere Geschichte interessiert, kann man diese auch auf unserer Homepage nachlesen uns sich darüber direkt mit uns in Verbindung setzen.
Verfasst am: 03.10.04, 14:59 Titel: Re: Doppelbelastung als außergewöhnliche Belastung?
Hallo,
als agw. Belastung etc. könnt ihr wahrscheinlich gar nichts abziehen. Wie heißt es dort "... aus rechtlichen, sittlichen oder moralischen Gründen sich den Aufwendungen nicht entziehen kann". Das trifft auf euch leider nicht zu. Aber ihr habt geschrieben, das ein Teil vermietet werden sollte, wenn die Absicht von Anfang an bestand, dann würde ich für diesen Teil einen Verlust aus Vermietung ab Beginn der Bauerei in meiner ESt-Erklärung geltent machen. Sicherlich wird das FA ein paar Fragen haben, aber die lassen sich klären.
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