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vorweg erstmal: wer sich mein Problem wirklich durchlesen möchte, den warne ich gleich mal vor: es wird lange dauern, besonders deswegen, weil man wohl alles 3x lesen muss, um es einigermaßen zu erfassen. Deshalb schon vielen Dank an alle, die es trotzdem tun
Es geht um meine Lebensgefährtin:
Sie begann vor ca. 2,5 Jahren ein Praktikum in einer Firma. Offiziell dauerte dieses (unentgeltliche) Praktikum 1,5 Jahre, inoffiziell jedoch verdiente sie schwarz etwas Geld. Im September letzten Jahres begann sie in der selben Firma ganz offiziell eine Ausbildung. Leider jedoch wurde die Firma am 1. August diesen Jahres vom Gerichtsvollzieher dicht gemacht. Meine Freundin meldete sich brav beim Arbeitsamt als arbeitslos. Das dumme daran: sie war nicht ganz ein Jahr beschäftigt, was alle Leistungen vom Arbeitsamt scheinbar ausschliesst. Ausserdem weigert sich die Besitzerin der Firma, den Insolvenzantrag zu unterschreiben, was laut Aussage vom Arbeitsamt zwingend erforderlich wäre für die Zahlung von Insolvenzgeld.
Die momentane Situation ist foldende: weder vom Arbeits- noch vom Sozialamt gibts für uns irgendwelche Hilfeleistungen, sie ist nicht krankenversichert, wobei sie sich wohl über ihren Vater noch bis zum 25. Geburtstag versichern könnte (was Ende diesen Jahres der Fall ist). Danach müsste sie wohl von nichts die freiwillige Versicherung zahlen. Die Ausbildung kann sie wohl kaum zu Ende führen, da sie keine Ausbildungsstelle mehr findet. Ausserdem hat sich bei uns sehr ungeplanter Nachwuchs angekündigt, was meine Verdienste (ich bin BA-Student im 3. Jahr mit einigen Zusatzverdiensten) auch schon auf eine harte Probe stellt. Wir wären froh um jeden Cent, den wir irgendwie irgendwo einsparen bzw. beschaffen könnten.
Und hier meine Fragen:
1. Krankenkasse
Ich habe im SGB V $10 (Familienversicherung) gelesen. Ich denke mal, dass der Ausdruck "Lebenspartner" auf die "Homo-Ehe" abzielt und nicht für uns gedacht ist? Gibt es eine Möglichkeit, wie sich meine Freundin versichern könnte, ohne die grob geschätzten 150 Euro pro Monat aufbringen zu müssen?
2. Sozialversicherung
Es fehlen ihr ja "nur" noch zwei Monate, um auf das geforderte Jahr zu kommen, das man beschäftigt sein muss, um Leistungen vom Arbeitsamt in Anspruch nehmen zu können. Darf man auch eine gewisse Zeit dazischen arbeitslos gemeldet sein, z.B. 8 Monate arbeiten, dann 2 Monate arbeitslos, dann nochmal 5 Monate arbeiten, oder muss die Arbeit am Stück erfolgen? Kann man den Sozialversicherungsbeitrag freiwillig im Falle der Arbeitslosigkeit weiterzahlen, bis das Jahr voll ist? Was wäre hier für uns am geschicktesten?
3. Insolvenzantrag
Kann die Besitzerin der Firma gezwungen werden, den Insolvenzantrag zu unterschreiben? Momentan hängt dort alles in der Luft. Besonders für mich ist das ein unhaltbarer Zustand, da diese Frau derart viele Menschen durch ihre maßlose, meiner Ansicht nach sogar grob fahrlässige Misswirtschaft geschädigt hat und ihr im Prinzip rein gar nichts passiert ist (sie musste ihren Laden dicht machen, sie hat aber weder eine Anzeige am Hals, noch geht es ihr in irgendeiner Weise schlecht). Ich gebe zu, dass ich hierbei auch auf Rache aus bin, wobei das meiner Meinung nach verständlich ist.
4. Das "unentgeltliche" Praktikum vor der Ausbildung
Kann die Zeit vor der Ausbildung nachträglich noch irgendwie "umgewandelt" werden, sodass es mit zu der beschäftigten Zeit zählen würde? Es gibt genügend Zeugen, die bestätigen könnten, dass die Zahlungen von "Lohn" tatsächlich stattfanden. Müsste meine Freundin hierbei auch mit einer Strafe rechnen, und wenn ja, mit welcher?
So, ich denke, ich habe das "Problemchen" einigermaßen umrissen. Für jeden Rat wäre ich sehr dankbar, da mir angesichts dieses Chaos jeden Tag aufs neue die Decke auf den Kopf zu fallen scheint.
zu 1.)
Lebenspartner sind die eingetragenen Lebenspartnerschaften, also die sog. Homo-Ehe, entsprechend der Heirat für Heterosexuelle.
Ob Heirat allein aus diesem Grund eine Lösung ist....
zu 2.) Besteht das Arbeitsverhältnis denn nicht mehr? Ist sie schon arbeitslos? Oder müsste sie sich nicht vielmehr als arbeitssuchend gemeldet haben?
zu 3.) Das Insolvenzrecht sieht Strafen vor z.B. für die Verschleppung des Konkurses. Es wäre hier zu prüfen, ob Strafanzeige gestellt werden kann.
zu 4.) Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht - je nach Fall - sehr hohe Strafen vor für Schwarzarbeit. Wer sich beschäftigen lässt und gleichzeitig Leistungen des Arbeitsamtes, der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung erhält oder Sozialhilfeempfänger ist und seiner Leistungsstelle nicht gemeldet hat, welche Zusatzeinkünfte er durch diese Dienst- oder Werkleistungen hat, ist ebenfalls Schwarzarbeiter im Sinne des Gesetzes.
Ob in Ihrem Fall bei einer Anzeige Probleme auf Ihre Freundin zukommen würden, kann nur eine genaue Prüfung des Falls ergeben.
zu 2.)
Sie wurde definitiv nie gekündigt. Die Besitzerin hatte sich zuletzt um rein gar nichts mehr gekümmert. Da aber die Firma vom Gerichtsvollzieher geschlossen wurde, hatte sie entschieden, sich arbeitslos zu melden.
zu 3.)
Wie müssten wir in diesem Fall vorgehen? Falls wir dazu selbst einen Anwalt einschalten müssten: mit wie hohen Kosten müssten wir dabei rechnen?
zu 4.)
Sie hat nie irgendwelche Leistungen von keiner der von Ihnen aufgeführten Ämtern/Versicherungen bezogen. Der einzige Grund, warum sie sich auf dieses "Geschäft" eingelassen hat, war das Versprechen, in dieser Firma eine Ausbildung machen zu können.
wenn Ihre Lebensgefährtin der Auffassung ist, dass eigentlich ein richtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat, kann Sie dies beim AA angeben. Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist nur die Beitragspflicht, nicht die Entrichtung der Beiträge.Das Ganze wird sich wahrscheinlich ewig hinziehen, ist aber nicht aussichtslos.
Über die strafrechtlichen Konsequenzen für Ihre Freundin kann ich nichts sagen.
Meinen Sie den Insolvenzantrag oder den Antrag auf Insolvenzgeld?
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