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eventuell kommende Gerichtskosten???

 
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yodatortenboxer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 10:34    Titel: eventuell kommende Gerichtskosten??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=18380 ein Fallbeispiel geschrieben und nun noch ein zwei Fragen dazu.

Kurztext:
FirmaA = Existenzgründer
FirmaB = Agentur

FirmaA erledigt arbeiten im Gesamtwert von ca. 1900.-Euro an FirmaB.
FirmaA stellt die Rechnungen an FirmaB und FirmaB will nun nicht den vollen Betrag zahlen sondern nur 1100.-Euro.
FirmaA nimmt einen Anwalt um die Lage zu klären und bietet einen Vergleich in Höhe von 1500.-Euro an.
FirmaB lehnt ab und schlägt ein Vergleich in Höhe von 1000.-Euro an, abzüglich der Anwaltskosten für den Anwalt der FirmaA.
FirmaA würde dann vieleicht noch 800.-Euro ausbezahlt bekommen(Gesamtforderung war 1900.-Euro).

Wenn FirmaA den Vergleich annehmen würde währe ein Verlust von 1100.-Euro da, würde also nur 800.- Euro bekommen und FirmaB würde 1000.-Euro zahlen.
Leider sagt der anwalt der FirmaA nur das sie sich entscheiden soll von wegen annehmen oder ablehnen.

Frage.
Wenn FirmaA den Vergleich ableht da der Verlust zu hoch währe und es würde dann vor Gericht gehen währe ja dann der Streitwert 1900.-Euro, oder?
Wenn dann das Gericht einen Vergleich vorschlagen würde, kann man ungefähr abschätzen was dann der FirmaA bleiben würde? Da werden ja dann auch die Gerichtskosten geteilt oder?
Wie kann man das kalkulieren?

vielen Dank im Voraus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 10:58    Titel: Re: eventuell kommende Gerichtskosten??? Antworten mit Zitat

yodatortenboxer hat folgendes geschrieben::
Wenn dann das Gericht einen Vergleich vorschlagen würde, kann man ungefähr abschätzen was dann der FirmaA bleiben würde? Da werden ja dann auch die Gerichtskosten geteilt oder?
Wie kann man das kalkulieren?


Beim Vergleich gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Kosten werden anteilig geteilt. D.h. klagt K auf 10.000 EUR und man vergleicht sich auf 3.000 EUR, zahlt K als 30%-Sieger 70% (100-30) der Prozesskosten (Gericht, eigener Anwalt, Gegenanwalt).

2. Kosten werden gegeneinander aufgehoben, d.h. jede Seite zahlt ihren Anwalt selbst und die Gerichtskosten werden 50:50 geteilt (oder verbleiben ganz beim Kläger).

Gerichtskostenrechner finden sich per Google.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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yodatortenboxer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es für diese Gerichtskosten Pauschalen ala Gerichtskosten= 30% vom Streitwert oder so bzw. bis zu einen Wert X sind die Kosten fest Y?
Kann es passieren das bei einem Rechnungsbetrag von Beispielsweise 1900.-EUR wenn alle anderen Kosten zu 50% geteilt werden, man am Schluss noch zuzahlen muss?
Beispiel Vergleich 1500.- abzüglich eigener Anwalt 200.- und Gerichtskosten 1500.-(sind schon die 50%) würde ja ein Minus von 200.- ergeben, also eine Zahlung von noch 200.-EUR.
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