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darf ein VHS Zweckverband (Volkshochschule) in harter Konkurrenz zu privatmarktwirtschaftlichen Betrieben stehen? Ich meine, darf die VHS ihr Schulungsangebot so erweitern, dass sie für Firmen in-house Schulungen anbietet? Die VHS Kursgebühren sind von keinem privaten Anbieter zu toppen. Meiner Meinung nach verstößt diese Praxis doch gegen die Kommunalverfassung des Landes NRW (Wirtschaftliche Betätigung). Hat jemand zu dieser Fragestellung eine Antwort?
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