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Reicht es aus, in der Kl.-Schrift an das VerwGericht den Hauptantrag wie folgt zu formulieren:
"Es wird beantragt zu erkennen: Der Bescheid des... vom...Az...in der Fassung des Widerspruchsbescheides des... vom...Az... wird aufgehoben."?
War ein Anwalt im Vorverfahren beteiligt sollte man außerdem noch die Feststellung beantragen, dass die Hinzuziehung eines Anwalts im Vorverfahren erforderlich war, damit auch diese Kosten im Obsiegensfalle getragen werden.
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