Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - KFZ beschädigt - "Täter" leugnet...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

KFZ beschädigt - "Täter" leugnet...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ddv
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 07:49    Titel: KFZ beschädigt - "Täter" leugnet... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich habe da ein paar Fragen bzgl. Versicherungsrecht. Hier der konkrete Fall:

Mein Wagen steht vor einer Einfahrt geparkt. Ein Lieferwagen kommt vorbei, fährt vorwärts in die Einfahrt und dann wieder hinaus. Beim Rückwärtsfahren titscht er mein Auto an (Lackschaden vorne links). Er fährt daraufhin weiter (angeblich nichts gehört/gesehen/gemerkt) und parkt eine Straße weiter. Er kommt wieder zurück zur Stelle und wird von meiner Zeugin (die er nicht namentlich erwähnte, dazu später mehr) und macht ihn auf den Vorfall aufmerksam. Er ruft die Polizei, die Zeugin geht. Polizei kommt, schaut sich das Szenario an. - Ich war nicht vor Ort, aber meine Mutter. Polizei sah sich beide Wagen an. Der Verursacher: Ich habe nichts gemerkt, aber mich hat jemand drauf aufmerksam gemacht, kann es mir aber nicht vorstellen. Ausserdem fahren da doch total viele Wagen rein [in die Einfahrt]. Dann wurde meine Mutter hinzugezogen. Sie sagte es ist definitiv ein neuer Schaden an meinem Wagen. Die Polizei sagte daraufhin, man solle das doch bitte dann mit den jeweiligen Versicherungen klären. Nun, der werte Herr hat "angeblich" den Namen der Zeugin nicht in Erfahrung bringen können und so stand ich erstmal ziemlich blöd da! Er stritt nämlich alles vehement ab. Seine Chefin (war ein Firmenwagen) versprach, sich den Lieferwagen und meinen Wagen mal anzusehen, man hat nichts mehr von ihr gehört. "Ohne die Zeugin sind wir schön fein raus!" - dachte sie sich wohl!

Ich habe dann bei meiner Versicherung angerufen und gefragt, was man tun kann - nichts - ausser, man findet die Zeugin.

Gesagt, getan! Aushang gemacht in der Straße wo es passierte. Nun meldete sich die Zeugin und teilte mir folgende interessante Dinge mit.

Zunächst einmal ist der Kollege des "Täters", welcher übrigens in jener Straße wohnt und ihm beiseite stand, ihr Nachbar. Die drei waren wohl kurz zusammen. Von wegen "Name der Zeugin nicht bekannt"...

Jedenfalls schilderte mir die Zeugin den Unfallhergang wie folgt: DEr Lieferwagen kam, bog in die Einfahrt ab, dann rückwärts raus und RUMMS. Es soll einen so lauten Knall gegeben haben, dass sogar ein "Nachbar" aus dem Haus kam. Die Zeugin selbst war grade spazieren. Jedenfalls ist der Lieferwagen dann weiter gefahren, und seine Radkappe/Radnarbe lag neben meinem Auto! (lt. Zeugin.) Er kam dann wieder in die Straße und sie machte ihn darauf aufmerksam.

Als die Zeugin mir das mitteilte bin ich zur Polizei gefahren, um Anzeige zu erstatten. Aber das geht nicht mehr da es aufgenommen wurde. Jedenfalls frage ich mich jetzt was ich tun kann.

Soll ich mich an meine Versicherung wenden? Oder erstmal herausfinden wo der Gegner versichert ist (da gibt es doch so eine Zentrale, oder?) Muss ich mich direkt an die gegnerische Vers. wenden? Muss ich erst einen Kostenvoranschlag machen, oder muss zunächst die "Schuldfrage" eindeutig geklärt werden? Kann ich meinen Schaden auf Kostenvoranschlagsbasis abrechnen?

Ich würde mich sehr über Antworten eurerseits freuen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

zentralruf der kfz-versicherer ( 0180 / 25 0 26 )anrufen, kennzeichen des lieferwagen durchgeben und dort erfahren sie die zuständige versicherung,
kostenvoranschlag und fotos an die versicherung mit einer schadenschilderung schicken und abwarten.
in der kfz-haftpflichtversicherung haben sie einen direktanspruch gegen die versicherung, sie müssen sich also nicht erst mit dem fahrer oder halter urmärgern.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.


Zuletzt bearbeitet von talla am 07.03.05, 08:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ddv
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Muss ich noch die Zeugin erwähnen bei der Schilderung? Bekommt diese von der gegnerischen Versicherung auch noch einen Bogen (Unfallhergang)? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das nun so reibungslos ablaufen kann Smilie

Ich kann also auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen lassen?

Gruß,
ddv
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

zunächst wird natürlich die versicherung eine schilderung ihres versicherungsnehmers haben wollen.

es ist oft so, dass vor ort jede schuld abgestritten wird, der verursacher sich dann aber doch besinnt und den schaden vollständig bei der versicherung angibt und die sache dann durch die versicherung abgewickelt wird.

den zeugen können sie angeben, der wird dann von der versicherung kontaktiert, sollte der versicherungsnehmer ganz andere angaben machen als sie, bzw. den vorfall abstreiten. um zeit zu sparen, könnten sie sich jetzt schon eine schriftliche schilderung des zeugen geben lassen, und diese gleich mit ihrer schilderung einreichen.

und wenn es gar nicht anders geht wird ein sachverständiger beauftragt, der beurteilt, ob die schäden durch den lieferwagen verursacht worden sein können.

grundsätzlich können sie nach kostenvoranschlag abrechnen lassen, es wird dann aber zumindest die mehrwertsteuer abgezogen. die gibt es erst, wenn das fahrzeug repariert wird, und dann die mwst auch angefallen ist.

solange die sache nicht geklärt ist, würde ich keine reparatur durchführen lassen, damit sie den schaden auch noch entsprechend nachweisen können.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ddv
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Habe das alles getan und wurde von der Versicherung des Verursachers zu einer Partner Werkstatt geschickt zwecks Begutachtung.

Habe nun eben die Kalkulation bekommen und das kommt mir leicht spanisch vor. Ich hatte vor 3 oder 4 Jahren schon mal einen wesentlich kleineren Lackschaden auf der anderen Seite (Schürze), und nun ist sogar der Kotflügel zerkratzt... ganz davon zu schweigen, dass die Beschädigung extrem deutlicher sichtbar ist als damals.

Jedenfalls wurden mir damals von meiner Werkstatt 1100 Euro zugesprochen, damals leitete die Vers. das noch an die Dekra weiter, da mein Vertragshändler natürlich teurer als Durchschnitt ist. Raus kamen so ~ 800-900 Euro...

Warum mir aber nun bei diesem Schaden der wie gesagt a) erheblicher und b) größer ist weniger zugesprochen wird, verstehe ich nicht (600 Euro).

Liegt es daran dass mein Wagen gealtert ist? Oder etwa daran, dass der Werkstatt Mann mir sofort und ohne Kalkulation einen Termin zur Reparatur anbot, den ich ablehnte mit der Begründung: "Ich werde es auf Basis der Kalkulation von der Vers. abrechnen lassen sobald die Schuldfrage geklärt ist"

Ein Schelm wer Böses denkt Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.