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Verfasst am: 01.10.04, 10:14 Titel: Jugendgerichtshilfe ; was sind das für Zeiten?
Guten Morgen,
gegen mich laufen Ermittlungen wegen Urkundenfälschung. Ich möchte zu diesem Zweck zur meiner zuständigen Jugendgerichtshilfe, und die haben in einer Woche nur zwei Stunden Zeit!
Ist das normal? Wenn ich bedenke, dass gegen so viele Jugendliche Ermittlungen geführt werden, und die nur zwei Stunden da sidn, bekomme ich ja erst ein Termin wenn ich 20 bin,...
Meine éigentliche Frage:
Kann ich einfach dort bei der JGH aufkreuzen, oder wäre es "sinnvoller" einen Termin vorab telefonisch zu klären? Bzw. sind die "Zwei Stunden" für solche Fälle wie mich gedacht, die "ohne" Termin kommen?
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