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Kündigung KfZ-Versicherung

 
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Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 23:27    Titel: Kündigung KfZ-Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

wann ist eine Kündigung ausgesprochen? Folgender fall:
Versicherungsnehmer erfährt 2 wochen nach unbegründeter kündigung des vertrags, dass gekündigt wurde, und dies auch nur durch ein als " nachtrag" gekennzeichnetes schreiben. gibt es eine pflicht für die versicherung , eine kündigung
a) zu begründen und
b) mit klar ersichtlichem formular ( z. B. " Kündigung" anstatt " nachtrag" ) auszufertigen?
kann mir jemand da nähere angaben machen? danke

paganina
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Paganina, da musst Du schon etwas mehr schreiben. Die Kündigung hat immer einen Grund. Und das Schreiben dazu richtet sich nach dem Grund.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

es steht kein grund da, das ist ja das problem, ich denke auch nicht dass dieses schreiben eine kündigung sein kann, da auch nicht expliziet kündigung drüber steht.

Paganina
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

wie kommen sie dann darauf, dass der vertrag gekündigt wurde?

abgesehen davon, die versicherungsgesellschaft hat genauso wie sie kündigungsrechte. entweder zum ablauf, oder nach einem schadenfall oder wenn die beiträge nicht mehr gezahlt wurden, etc...
_________________
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Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
grund steht so nicht drauf, dass der vertrag gekündigt wurde ersieht man aus dem änderungsgrund: beendigung des vertrages ( steht so drauf). es wurde auch von der versicherung gesagt, dass das so als kündigung gilt ( muß man ja nur wissen ...) . im übrigen hat sich weitgehend alles aufgelöst ...danke für die antworten
Paganina
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Paganina hat folgendes geschrieben::
es steht kein grund da, das ist ja das problem, ich denke auch nicht dass dieses schreiben eine kündigung sein kann, da auch nicht expliziet kündigung drüber steht.
Paganina



Zitat:
ersieht man aus dem änderungsgrund: beendigung des vertrages ( steht so drauf)


Mit den Augen rollen
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