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Verfasst am: 08.03.05, 11:20 Titel: Wie lange haftet ein RA?
folgender fall:
RA a vertritt mandant b in einer mietsache, führt aber die sache beim anhörungstermin c nicht richtig aus, so dass mandant b am termin d zwangsgeräumt wird. nachweislicher fehler von RA a. wie lange haftet er, bzw kann er zur verantwortung gezogen werden?
paganina
Drei Jahre Regelverjährung (müssen keine Kalenderjahre sein). _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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