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Beweispflicht für fristgerecht Kündigung

 
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mutzel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 16:21    Titel: Beweispflicht für fristgerecht Kündigung Antworten mit Zitat

GutenTag,

eine Versicherung akzeptiert eine Kündigung erst zum nä. Termin des Folgesjahres, weil die Kündigung zwei Tage zu spät eingegangen sein soll.

Wer ist in der Beweispflicht?
Muss der Versicherungsnehmer beweisen, den Brief fristgerecht abgesendet zu haben (ohne Einschreiben fast unmöglich)?

Oder muss die Versicherung den verspäteten Eingang beweisen?
Gilt noch der gute alte Poststempel als Datum? Denn Posteingangsstempel sind auch bei Versicherungen manipulierbar...

Muss man wirklich ein ganzes Jahr die Versicherung weiterbezahlen, auch wenn man in der Zwischenzeit als Folge der Kündigung eine andere abgeschlossen hat? Böse

Es dankt von Herzen,
mutzel Verlegen
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

bei einer kündigung ist der eingang beim versicherer maßgeblich, den der versicherungsnehmer nachzuweisen hat. eine verspätete kündigung bedeutet natürlich eine vertragsverlängerung um ein jahr.

jetzt aber mal ehrlich! wann war der kündigungstermin, wann wurde der brief zur post gegeben und wann war er angeblich bei der versicherung?

was mich noch interessiert, ist, wann die versicherung die kündigung zurückgewiesen hat. datum des schreibens und eingang bei ihnen? unter umständen war die ablehnung der kündigung ebenfalls verspätet, womit die kündigung wiederum rechtsgültigkeit erlangt...

mein rat: nutzen sie zukünftig die unterstützung eines fachmanns in allen finanz- und versicherungsangelegenheiten! sie sehen ja, was sie davon haben, auf eigene faust zu agieren...
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mutzel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja, hinterher ist man doch immer schlauer....

Kündigung geschrieben 26.10.04,.... spät. 28.10.04 im Briefkasten ... gekündigt zum 31.01.05

1. Schreiben der Versicherung 03.11.04 , Bedauern der Kündigungsabsicht
2. Schreiben der Versicherung 15.11.04 , Bestätigung der Kündigung zum 01.02.06 (!)

... und ich habe das falsche Jahr überlesen, und wundere mich jetzt über sie Abbuchung. Nach Rücksprache mit Vers. wäre das natürlich rechtens, Brief wäre erst am 02.11.04 eingegangen. Erscheint mir völlig unmöglich. Und wenn man sich dazu den Kalender hernimmt, war der Brief am Freitag oder Samstag spätestens dort.

Meine Aussichten sind dennoch nicht die besten, oder?!

Mutzel Verlegen
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

nicht wirklich gut!

um vorzubeugen, dass hier wieder jemand meckert: es gibt immer mittel und wege, aber...!

betrachten wir es rechtlich: von der versicherung einwandfrei. daher mein rat: die neue versicherung zur aufhebung des vertrages wegen doppelversicherung auffordern. als beleg für das weiterbestehen des alten vertrages, eine policenkopie und die kopie der kündigungszurückweisung beilegen.

dumm gelaufen!
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mutzel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Und genau das ist nicht so einfach, weil in der neuen Versicherung meine Tochter mitversichert ist. Mal sehen, ob man da noch was "drehen" kann.

Naja, da werde ich ansonsten eben ein Jahr lang doppelt zahlen.

Danke für's Antworten, prima Forum!!!

Mutzel Verlegen
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir doch grade mal ne Frage zu ein @ KAV.

Muß eine Gesellschaft nicht auch den Eingang der Ablehnung beim Kunden nachweisen, wenn es hart auf hart kommt ?
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 19.02.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also normal hat die Post bei einer Versicherung einen Eingangsstempel und in der Zentrale wird der am Posteingang draufgemacht!
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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fjolnir
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Frage zu dem ganzen :

Wo steht eigentlich, das der Eingang der Kündigung bei der Versicherung massgeblich ist ? Lieben Dank !

Fjolnir
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

fjolnir hat folgendes geschrieben::
Mal eine Frage zu dem ganzen :

Wo steht eigentlich, das der Eingang der Kündigung bei der Versicherung massgeblich ist ? Lieben Dank !

Fjolnir


In § 130 BGB.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

...............und wenn mans ganz eng sieht, muss die Gesellschaft innerhalb der Kündigungsfrist auch die Möglichkeit haben, die Kündigung zu bestätigen- ist nämlich von beiden eine Willenserklärung dafür nötig! In der kurzen Zeit kaum möglich... Also: Pech gehabt.

Ich würde bei der jetzigen Gesellschaft anfragen, ob es nicht möglich ist, bei unverändertem Vertragsstand für das eine Jahr die Tochter mit in den Versicherungsschutz zu nehmen. Wenn ja, dann den Neuvertrag wg Doppelversicherung aufheben und zum nächsten Jahr bei der neuen Gesellschaft neu abschließen.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihuehn,

is offenbar ein weitverbreiteter Irrtum: Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, um wirksam zu sein !!
Eine Kündigung wirkt mit Zugang beim Empfänger, und diesen Zugang (und den Zeitpunkt des Zuganges) hat der Absender zu beweisen.
Wenn eine Kündigung nicht rchtswirksam sein sollte, z.B. weil Fristen nícht eingehalten wurden, dann muss der Empfänger die Kündigung als nicht rechtswirksam zurückweisen, und das muss er "unverzüglich" tun, sonst wird die Kündigung wirksam.

Zum zweiten Teil deines Postings, Aufhebung wegen Doppelversicherung: kann man zwar machen, wird aber in der Praxis wenig sinnvoll sein, weil nach VVG der Beitrag nicht erstattet werden muss (einige Versicherer erstatten kulanterweise, aber eine Rechtspflicht dazu besteht nicht).

Grüße, Mogli
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Da fällt mir doch grade mal ne Frage zu ein @ KAV.

Muß eine Gesellschaft nicht auch den Eingang der Ablehnung beim Kunden nachweisen, wenn es hart auf hart kommt ?


das klingt nach "ja wie jetzt Herr Vorsitzender?, die Ablehnung habe ich nieeeeeeeeeemals gekriegt, ich weiß gar nicht wovon die da reden ..... und überhaupt: den Eingang sollen die mir mal beweisen!"

Vorsicht! Wenn das rauskommt, ist es Betrug, und da es in diesen Fällen ja mitunter zu handfestem Streit kommt, ggfls. in der Form des Prozessbetruges!
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.03.05, 07:51    Titel: Re: Beweispflicht für fristgerecht Kündigung Antworten mit Zitat

mutzel hat folgendes geschrieben::

Gilt noch der gute alte Poststempel als Datum? Denn Posteingangsstempel sind auch bei Versicherungen manipulierbar...


glauben sie wirklich, in den ganzen versicherungsgesellschaften sitzen leute, die nichts anderes zu tunhaben, als poststempel zu fälschen?

wenn das ihre meinung über versicherung ist, sollten sie sich überlegen, überhaupt noch versicherungsverträge abzuschliessen, denn "die zahlen doch sowieso niieee etwas wenn was passiert, die finden immer einen paragraphen um sich vor der zahlung zu drücken...", oder?

Winken
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