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Klassenfahrt bezahlen, wenn man nicht mitfährt?
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klip
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 11:37    Titel: Klassenfahrt bezahlen, wenn man nicht mitfährt? Antworten mit Zitat

Hallo miteinander!

Meine Tochter soll sich im Juni eigentlich auf Klassenfahrt nach Florenz begeben, aber sie möchte diese Reise nicht antreten. Zunächst hatte sie Zwistigkeiten in der Klasse als Grund angegeben, aber nun hat sich herausgestellt, dass sie sich vor den Tunnelfahrten in der Schweiz fürchtet. Sie sagt, dass sie immer Atemnot bekommt.
Zwar war mir bekannt, dass sie Tunnel nicht sehr mag, aber dass sie regelrecht in Panik gerät, ist eine neue Qualität.
Ich muss ergänzend hinzufügen, dass sie ihre Teilnahme bereits zugesagt hatte, aber in meinem Beisein den Lehrern praktisch im gleichen Atemzug erklärt hat, dass sie lieber zu Hause bleiben möchte.
Der Klassenlehrer besteht auf einer Bezahlung der Reise, auch wenn sie nicht mitfährt.
Was tun?

Gruß
klip
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Einverständnis der volljährigen Tochter vorlag, als der Lehrer die Zusagen eingeholt hat und er daraufhin die Reise gebucht hat, muss sie auch zahlen, wenn sie nicht mitfährt.

Wenn sie noch nicht volljährig war, ist ihre Zusage nicht von Bedeutung, da sie von den Erziehungsberechtigten widerrufen werden kann.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wenn das Einverständnis der volljährigen Tochter vorlag, als der Lehrer die Zusagen eingeholt hat und er daraufhin die Reise gebucht hat, muss sie auch zahlen, wenn sie nicht mitfährt.

Wenn sie noch nicht volljährig war, ist ihre Zusage nicht von Bedeutung, da sie von den Erziehungsberechtigten widerrufen werden kann.


Muss sie nicht!

@Gammaflyer

Wenn Sie alleine in einem Restaurant sitzen müssen Sie ja auch nicht für den anderen Gast seine Zeche bezahlen.
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Mfg Skayritera Winken
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie im Restaurant bestellt haben, und sich dann weigern, zu essen, zahlen Sie.

War die Tochter wirksam angemeldet, trägt sie auch die entstehenden Kosten.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Muss sie nicht!


Muss sie wohl!
(Kindisch, ich weiß.)

Das Einverständnis lag vor, zwar begleitet von einem Ausdruck des Unbehagens aber nicht von einer Absage. Der Lehrer ging davon aus, dass sie trotz Bedenken mitfahren würde.

Um bei Ihrem unpassenden Beispiel zu bleiben:
Wenn ich in selbiges Restaurant gehe und beim Gastwirt eine Bestellung aufgebe, mit dem Zusatz, dass mir das Gericht eigentlich gar nicht schmeckt, habe ich es bestellt und muss es zahlen.

Wichtig ist nur die Frage ob, die Anmeldung durch die Tochter allein rechtskräfig war. War sie zum Zeitpunkt der Zusage volljähig, war sie es auf jeden Fall. Aus der Beschreibung geht hervor, dass die Mutter(ich nehme an, auch gesetzliche Vertreterin) anwesend war. Man kann nun davon ausgehen, dass damit auch die Entscheidung der minderjährigen Tochter als "abgesegnet" gilt.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die blosse Anwesenheit nicht als Bestätigung sehen. Bezogen auf dies hier
Zitat:
Ich muss ergänzend hinzufügen, dass sie ihre Teilnahme bereits zugesagt hatte, aber in meinem Beisein den Lehrern praktisch im gleichen Atemzug erklärt hat, dass sie lieber zu Hause bleiben möchte.
würde ich meinen ohne etwas schriftliches wird es für den Klassenlehrer nicht leicht das durchzukriegen.

Wie würden sie denn dagegen begründen?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne nähere Beschreibung kann ich gar nicht argementieren, sondern wie bisher nur vermuten.
Ich stelle mir momentan die Situation eines Elternabends o.ä. vor, an dem die Fahrt thematisiert wird. Auf diesem wird das Einverständnis der Anwesenden eingeholt. Es ist immer noch unklar, ob die Tochter allein zu Entscheidung berechtigt war.
Nehmen wir an ja, ist wie gesagt alles klar, weil die Tochter allein entscheiden durfte.
Nehmen wir an nein, ist es denkbar, dass an diesem Abend Gelegenheit zur Entscheidung gegen die Fahrt gegeben war. Hier hat die Tochter in Anwesenheit der Mutter zugestimmt. Der Leher konnte also davon ausgehen, dass die Mutter ebenso wie die anderen Eltern keine Einwände hat(,die sie ja de facto jetzt immer noch nicht hat), da sie diese ja hätte vorbringen können.

Meiner Meinung nach bedarf es in diesem Fall keiner schriftlichen Bestätigung(,was natürlich besser gewesen wäre) eines Buchungsauftrages, da die Entscheidungsträger anwesend waren und keine Ablehung deutlich gemacht haben, was somit als Zustimmung gewertet wurde.
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klip
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten.
Um es einfacher zu machen: Meine Tochter ist nicht volljährig.
Meine Überlegung zu dem Thema war folgende:
Der Termin für die Zahlung des Reisepreises liegt erst im April. Ab diesem Zeitpunkt ist wohl auch die Frist verstrichen, die eingehalten werden muss, falls es Absagen geben sollte. Immerhin muss man ja auch Krankheitsfälle einkalkulieren.

Gruß
klip
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde ich noch etwas anders sehen.
Es könnte durchaus sein, dass der veranstaltende Lehrer, bis zu dieser Frist spätestens das Geld haben will, weil der Reiseveranstalter es verlangt. Es kann jedoch durchaus sein, dass die Reise schon gebucht ist. Anders kann ich mir gar nicht vorstellen, warum der Lehrer jetzt schon so ein Theater machen sollte. Das Problem ist, dass in diesem Fall er bzw. die restliche Klasse auf den (oder zumindest einem Teil der) Kosten sitzen bleibt.
Bei Krankheit wäre das wohl noch was anderes, aber in diesem Fall ist das ja im Prinzip selbst verschuldet, weil die Absage früher erfolgt haben könnte.

Ob jetzt noch was auf der Schiene "keine wirkliche elterliche Zustimmung" zu machen ist, lässt sich von hier aus nicht sagen. Ich bezweifle es aber ehrlich gesagt.
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klip
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die interessante und kontroverse Diskussion!
Zur Info: Meine Tochter ist nicht volljährig.
Ich habe ein Schriftstück unterschrieben, welches meiner Tochter die Teilnahme an der Klassenfahrt erlaubt.

Die Überlegung bei meiner Frage war eigentlich folgende:
Der Zahltermin liegt im April, die Fahrt findet im Juni statt. Der Ablauf des Zahltages ist nach meinem Verständnis auch letzte Frist für eine Absage, denn auch z.B. Krankheitsfälle müssen ja einkalkuliert werden.

Die Festlegung der Klassenfahrt wurde im September getroffen. Aber bis heute gab es immer wieder Andeutungen, dass die Fahrt nicht stattfinden würde (klasseninterne Vorkommnisse).

Die Klassenfahrt meines Sohnes fällt deswegen aus. Diese Entscheidung wurde vor 11/2 Wochen gefällt. Niemand muss bezahlen, wer schon Teilbeträge gezahlt hat, erhält diese zurück.

Gruß
klip

ooops, da habe ich was doppelt gemoppelt!!!
Sorry!!!!!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache mit den Krankheitsfällen ist kein Argument, da diese ja auch noch am Tage vor der Fahrt auftreten können und mit Sicherheit nichts mit dem Termin zu tun haben.


Wenn Sie Ihrer Tochter die Fahrtteilnahme (und damit sicher auch die Übernahme von Kosten) bewilligt haben, ist die Zusage auf jeden Fall gültig.

Ich kann mich nur wiederholen, indem ich darauf aufmerksam mache, dass diese Zahlungsfrist nichts mit einer Absagefrist zu tun haben muss.
(Kleines Beispiel: Meine Abschlussfahrt in der 13. Klasse. Wir buchten bereits ein halbes Jahr im Voraus. Damals war eine kleine Anzahlung fällig(10€ pro Person) und dann zwei oder drei Wochen vor Fahrtantritt der Restbetrag. Eine Absage kurz vor diesem Termin hätte auf jeden Fall die Übernahme weiterer Kosten mit sich gebracht, weil der Reiseunternehmer (und im Endeffekt auch der Beherberungsbetrieb) ja mit einer gewissen Teilnehmerzahl kalkuliert hat).

Wenn der Lehrer am Tag nachdem er diese schriftlichen Zusagen erhalten hat, die Reise mit entsprechender Teilnehmerzahl gebucht hat, fallen für Stornierung bzw. nicht-Teilnahme Kosten an, die Sie zu tragen hätten.

Wie es sich verhält, wenn die Fahrt als solche abgesagt wird, hat ebenso wenig mit dem vorliegenden Problem zu tun wie die abgesagte Fahrt Ihres Sohnes(was deren Erwähnung mitteilen soll, weiß ich nicht). Im Fall der vollständigen Absage erhalten wohl alle das Geld zurück(eventuell abzüglich von Stornokosten, die der Reiseveranstalter geltend machen könnte).
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
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BeitragVerfasst am: 10.03.05, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen die Situation ist ein Elternabend, sollte man nicht ein Recht darauf haben in Ruhe unter viel Augen über so etwas zu diskutieren? Es gibt nicht wenige Kinder die schüchtern sind, vor allen Mitschülern/innen und Eltern dies zu sagen könnte einigen sehr schwer fallen.

Lehnt der Lehrer auch eine Stornierung ab? Das könnte die Kosten senken. Wurden denn Jugendherberge, Bus & co. schon gebucht?

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
(eventuell abzüglich von Stornokosten, die der Reiseveranstalter geltend machen könnte).


wen die Reise nicht wegen Verschulden der Schüler abgesagt wurde müssen diese doch nicht auf den Unkosten sitzenbleiben?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also...

Da die Einverständniserklärung schriftlich gegeben wurde, ist meine "nur am Elternabend wurde die Erlaubnis eingeholt"-Theorie bereits überholt. Das Schriftliche ist auf jeden Fall bindend. Soviel dazu:
Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
ohne etwas schriftliches wird es für den Klassenlehrer nicht leicht das durchzukriegen.


Außerdem hat die Tochter ja in Anwesenheit des Lehrers ihre Bedenken geäußert, aber eben nicht definitv klargemacht, dass sie nicht will.

Stornierung steht weiterhin im Raum, das ist richtig.

Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
wen die Reise nicht wegen Verschulden der Schüler abgesagt wurde müssen diese doch nicht auf den Unkosten sitzenbleiben?


Also wenn
klip hat folgendes geschrieben::
(klasseninterne Vorkommnisse)

für Sie nicht nach Verschulden der Schüler klingt...
Ich weiß ich nicht, was es besser beschreiben könnte.
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kann auch was mit dem Lehrer zu tun haben, oder aber ein paar Schüler streiten sind und der Klassenlehrer will unter diesen Umständen die Fahrt nicht machen. Dann kann er das nicht auf die anderen Schüler abwälzen.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde er wohl eher den wenigen die Fahrt untersagen, anstatt alle anderen darunter leiden zu lassen. Kollektive Bestrafungen sind nicht legitim
Aber was bringt es, wenn wir uns hier den sprichwörtlichen Wolf diskutieren, obwohl wir die genaueren Umstände nicht kennen.
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