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Marke behindert normale Infos/ Verkauf ???

 
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MartinTrier
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:11    Titel: Marke behindert normale Infos/ Verkauf ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist das nun: Eine Person X hat eine Marke geschützt, zB "Tomate". Leitklasse: Telekommunikation (Klasse 3Cool:

Kann die Person X dann seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen, wenn...
- irgendwer seine Tomaten im Web anbietet
- irgendwer Infos über Tomaten im Web zur Verfügung stellt.
- irgendwer die Domain www.tomate.de hat.

Habe gerade einen "netten" Brief erhalten und frage mich, ob der Absender noch alle Tassen im Schrank hat - oder ob sowas in Deutschland möglich ist ?!? Böse
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MartinTrier
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:14    Titel: Re: Marke behindert normale Infos/ Verkauf ??? Antworten mit Zitat

Sollte Klasse 38 heissen. Stattdessen hat der Comp daraus ein Smilie gemacht...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:16    Titel: Re: Marke behindert normale Infos/ Verkauf ??? Antworten mit Zitat

> Eine Person X hat eine Marke geschützt, zB "Tomate". Leitklasse: Telekommunikation (Klasse 3Cool:

Grundsätzlich möglich, da nicht glatt beschreibend für die eingetragenen Klassen.

> - irgendwer seine Tomaten im Web anbietet
> - irgendwer Infos über Tomaten im Web zur Verfügung stellt.

Grundsätzlich nein. DIe Marke bietet nur Schutz gegen unbefugte Nutzung in den geschützten Klassen.
Also keine Handhabe gegen die Verwendung des Begriffes "Tomate" für Tomaten oder Bekleidung oder... (da außerhalb der Schutzklassen).
Auch keine Handhabe gegen befugte Nutzung innerhalb der Schutzklassen - etwa für den Verkauf der Artikel "Tomate" des Markeninhabers.

Gegen Nutzung in den Bereichen, wo der Begriff allgemeinbeschreibend ist, schon mal gar nicht. Da könnte schon der Versuch u.U. ein Löschungsverfahren wegen bösgläubiger Markenanmeldung rechtfertigen. Winken

> - irgendwer die Domain www.tomate.de hat.

Wenn Domain älter als Markeneintrag, dann sowieso keine Handhabe, selbst wenn auf der Domain Telekommunikationsdienstleistugnen erbracht werden.
Ansonsten gilt das oben gesagte.

> Habe gerade einen "netten" Brief erhalten und frage mich, ob der Absender noch alle Tassen im Schrank hat

Ist wohl eher nach dem Motto "Versuchen kann man's ja mal".
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MartinTrier
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:28    Titel: Re: Marke behindert normale Infos/ Verkauf ??? Antworten mit Zitat

Vielen Dank !

Im Wesentlichen geht es ja um meine Domains, die ich nicht unerheblich beworben habe.
Meine Domain ist leider NICHT älter als die Marke. Aber die Domain beschreibt den Webinhalt ja glatt, es geht -um beim Beispiel zu bleiben- um Tomaten. So wie bei buch.de um Bücher.

Ausserdem sind meine Domainadressen etwas anders als die Marke: tomatenverkauf.de und becker-tomate.de

Nach meinem Rechtsempfinden würde ich sagen, dass niemand einfach eine ganze Begriffswelt für sich beanspruchen kann. Das wäre ja so, als ob jemand mein Tomaten-Ladenschild "Tomaten-Becker" abmahnt, weil er Tomaten in der Klasse "Schilder" geschützt hat.

Was meinen Sie: Anwalt oder Brief einfach ignorieren ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 20:33    Titel: Re: Marke behindert normale Infos/ Verkauf ??? Antworten mit Zitat

Je nach Streitwert und Umfang Ihres eigenen gewerblichen Handelns (und damit auch der Bedeutung der Domain für Sie) sollten Sie durchaus in Erwägung ziehen, einen Fachanwalt aufzusuchen.
Schließlich können wir hier - selbst wenn wir die tatsächlichen Bezeichnungen kennen würden - keine einem Expertenrat gleichwertige Beurteilung abgeben - vgl. meine Signatur.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 01:21    Titel: Re: Marke behindert normale Infos/ Verkauf ??? Antworten mit Zitat

Sie sollten sich vor allem nicht auf die Infos aus dem Forum verlassen. Herr Schaffrath ist alles andere als ein Kenner der Materie. Sie sollten einen Anwalt aufsuchen. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht eine einstweilige Verfügung.
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