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Verfasst am: 08.03.05, 20:10 Titel: RA : Gebührenbetrug oder Abrechnungsbetrug
S. Hat A. mit seinem Mandat Beauftragt in einer Sache ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben. Der A. sagte es ist schwierig aber nicht Aussichtslos, das kostet natürlich einiges worauf S. sagte das er das geld im mom nicht aufbringen könne. A. antwortet das ist kein Problem, geben sie mir die Orignalunterlagen und ich telefoniere morgen mit der Staatsanwaltschaft und dann sollte es kein Problem sein für Sie das geld aufzubringen. Im Vertrauen auf dieser Ausage des A. hatte S die Originalunterlagen dort gelassen. Am nächsten Tag lelefoniert S. mit A. und fragt nach dem stand der dinge, daraufhin sagt A. ich werde nur Tätig wenn sie 500 € Kostenvorschuß leisten.
S. sagte das kann ich nicht, da ich zur zeit nicht in der lage binn das geld aufzutreiben.
Wenn sie nicht mit der Sta. reden und die sache klären, habe ich keine möglichkeit das geld aufzutreiben. Und wenn sie A. das nicht klären wollen kündige ich ihnen das mandat und bitte um herausgabe der originalunterlagen.
was A. verneinte und sagte wenn sie mir die 500 € zahlen gebe ich ihnen die unterlagen raus.
Jetzt meine Frage das ist doch eine ganz klare nötigung durch den Anwalt und Erpressung oder ?? was kann man dagegen unternehmen.
nachdem S. mit der Anwaltskammer gedroht hat und mit einer Einstweiligen Verfügung hat der Anwalt sich Auf Zahlung nach Brago eingelassen.
Jetzt hat er 140 € für eine halbe Stunde Beratung nach §§§ sowieso und 20 € Telekommunikation Berechnet ohne aber jemals für S. tätig gewesen zu sein geschweige überhaupt mal zu den hörer gegrieffen zu haben.
nun beabsichtigt S.´den anwalt wegen nötigung und erpressung sowie Rechnungsbetrug anzuzeigen.
Ist das möglich ?? Ist der Anwalt über das was er tut z.Bsp. Telefonieren für einen Mandanten zum Nachweiss Verpflichtet wenn es der Mandant wünscht ? Wenn ja in welcher Weise muss er die Gespäche nachweisen ?
Verfasst am: 08.03.05, 22:09 Titel: Re: RA : Gebührenbetrug oder Abrechnungsbetrug
siggi004 hat folgendes geschrieben::
A. antwortet das ist kein Problem, geben sie mir die Orignalunterlagen und ich telefoniere morgen mit der Staatsanwaltschaft und dann sollte es kein Problem sein für Sie das geld aufzubringen.
Klar. Der Anwalt telefoniert mit der Staatsanwaltschaft und schon klingelt es in der Kasse.
Wenn Sie eine Dienstleistung in Aspruch nehmen, müssen Sie diese bezahlen.
Verfasst am: 09.03.05, 14:14 Titel: Re: RA : Gebührenbetrug oder Abrechnungsbetrug
Servicer hat folgendes geschrieben::
siggi004 hat folgendes geschrieben::
A. antwortet das ist kein Problem, geben sie mir die Orignalunterlagen und ich telefoniere morgen mit der Staatsanwaltschaft und dann sollte es kein Problem sein für Sie das geld aufzubringen.
Klar. Der Anwalt telefoniert mit der Staatsanwaltschaft und schon klingelt es in der Kasse.
Wenn Sie eine Dienstleistung in Aspruch nehmen, müssen Sie diese bezahlen.
sorry aber der anwalt hat überhaupt nicht telefoniert wie sich herausstellte, er hat diese leistung in rechnung gestellt aber er wurde nie tätig für S.
darum geht es doch hier berechnet einer was für dienstleistungen die er nie getätigt hat.
Frage: muss der Anwalt auf Verlangen diese Tätigkeit nachweisen wenn S. es will
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.03.05, 14:53 Titel: Re: RA : Gebührenbetrug oder Abrechnungsbetrug
siggi004 hat folgendes geschrieben::
darum geht es doch hier berechnet einer was für dienstleistungen die er nie getätigt hat.
Eine Erstberatung hat er doch offensichtlich durchgeführt.
Und die 500 EUR wollte er nicht als Honorar für die Erstberatung, sondern als Vorschuß für seine weitergehende Tätigkeit. Allein daran kann ich noch kein Fehlverhalten erkennen (außer vielleicht die leider verbreitete Ansicht, eine Erstberatung sei quasi "kostenlos"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 10.03.05, 13:31 Titel: Re: RA : Gebührenbetrug oder Abrechnungsbetrug
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
siggi004 hat folgendes geschrieben::
darum geht es doch hier berechnet einer was für dienstleistungen die er nie getätigt hat.
Eine Erstberatung hat er doch offensichtlich durchgeführt.
Und die 500 EUR wollte er nicht als Honorar für die Erstberatung, sondern als Vorschuß für seine weitergehende Tätigkeit. Allein daran kann ich noch kein Fehlverhalten erkennen (außer vielleicht die leider verbreitete Ansicht, eine Erstberatung sei quasi "kostenlos").
nocheinmal: es geht nicht um die erstberatung: es geht um eine rechnung in der der anwalt leistungen in rechnung stellt die er nie erbracht hat !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
z.Bsp. Telefongebühren obwohl er nie für den Mandanten Telefoniert hat.
Genauso Sie gehen in einer werkstatt wollen neue Zündkerzen in Ihrem Fahrzeug haben.
Sie bezahlen die Zündkerzen und den Einbau ! soweit so gut nach 3 Tagen aber stellen sie fest das sind ja noch meine alten Zündkerzen drin. Also haben Sie hier für eine Leistung Bezahlt die nie erbrachtworden ist ??? !!! oder ?
Ist der Anwalt also Verpflichtet, mir auf verlangen nachzuweisen das er für mich Telefoniert hat ja oder nein ???!!!!
mehr will ich garnicht wissen _________________ Einfache Fragen | Einfache Antworten
Der Anwalt hat doch vermutlich die vorgesehene Telekommunikationspauschale berechnet. Er ist dann nicht verpflichtet, Ihnen konkrete Telefonate und deren Dauer usw. nachzuweisen.
Im Übrigen hat der Anwalt, so wie Sie es schreiben, mit Ihnen gesprochen und Sie haben ihm Unterlagen gegeben. Also ist er doch für Sie tätig geworden und kann dies gemäß RVG berechnen. Sie schreiben, dass er nach BRAGO (wohl RVG) berechnet hat.
Ihre Aufregung ist für mich nicht so recht nachvollziehbar.
Der Anwalt hat doch vermutlich die vorgesehene Telekommunikationspauschale berechnet. Er ist dann nicht verpflichtet, Ihnen konkrete Telefonate und deren Dauer usw. nachzuweisen.
Im Übrigen hat der Anwalt, so wie Sie es schreiben, mit Ihnen gesprochen und Sie haben ihm Unterlagen gegeben. Also ist er doch für Sie tätig geworden und kann dies gemäß RVG berechnen. Sie schreiben, dass er nach BRAGO (wohl RVG) berechnet hat.
Ihre Aufregung ist für mich nicht so recht nachvollziehbar.
der anwalt ist nie für mich tätig geworden und hat auch nie für mich telefoniert. aber er hat mir eine rechnung geschickt!!!!!!!
lassen wir das thema , ich nehme mir am besten einen anwalt in der sache - Danke -
am besten ich sollte doch mal selber zur uni gehen um jura zu studieren.
vieleicht erhalte ich da auf meine einfache frage eine einfache antwort !
Das Problem sind die Menschen, die einfache Antworten nicht verstehen können oder wollen.
Wenn man zum Arzt geht, kurz hustet und dann fragt "Brauch ich dafür überhaupt ´ne Behandlung?", dann ist die Antwort bereits ´n Diagnose, die er abrechnen kann. Genauso beim Anwalt.
Und das lustigste ist:
Es gibt Leute, die kapieren nicht, was Ihre Vertragspartner ihnen erklären. Dann laufen Sie zum Anwalt und kapieren ´ned, was der Ihnen erklärt. Und dann rennen Sie zum nächsten Anwalt, weil "alle mich betrügen und belügen" und wundern sich, dass der es ned kapiert. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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