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Verfasst am: 01.10.04, 12:16 Titel: darf der Anwalt meiner Frau eine intime Beziehung haben /??
HAllo und Guten Tag!
Mein Name ist Micha, und ich lebe seit 4 Monaten getrennt v meiner Frau. mitlerweile hat Sie, trotz ensthafter psychischer Beeinträchtigung unseres Sohnes (acht Jahre alt), die zweite, intime Beziehung, ohne Rücksicht auf die Kinder, Tochter 13.
Nun handelt es sich in diesem Fall um Ihren Rechtsanwalt!?
Frage : Ist das nicht ein sogenannter Mißbrauch von Schutzbefohlenen? Gibt es nicht soetwas wie eine Anwaltsehre, oder irgendein "gutes Argument" welches soetwas untersagt??
Verfasst am: 01.10.04, 13:10 Titel: Re: darf der Anwalt meiner Frau eine intime Beziehung haben
Hallo Micha,
Mißbrauch von Schutzbefohlenen ist das im strafrechtlichen Sinne nicht, darunter fallen z.B. Azubis und Lehrherrn, Lehrer und minderjährige Schüler etc. Ich würde auch mit dem Vorwurf etwas vorsichtiger umgehen, da Du ihn im Betreitensfall beweisen musst. Ansonsten könnte auf Antrag des Anwalts die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede einleiten.
Verfasst am: 01.10.04, 13:43 Titel: Re: darf der Anwalt meiner Frau eine intime Beziehung haben
ja, das werde ich auch gaaanz vorsichtig! aber Hans, ist das denn eigentlich absolut legitim, oder gibt esda bestimmte richtlinien oder vorschriften, die das berücksichtigen??
Verfasst am: 01.10.04, 15:16 Titel: Re: darf der Anwalt meiner Frau eine intime Beziehung haben
Hallo Micha,
nicht alles, was moralich verwerflich sein mag, ist rechtlich zu fassen. Aber wenn Du Dir ganz sicher bist, kannst Du ja mal ein Schreiben an die zuständige Rechtsanwaltskammer schicken.
Verfasst am: 02.10.04, 00:11 Titel: Re: darf der Anwalt meiner Frau eine intime Beziehung haben
Im geschilderten Fall ist nicht im Geringsten irgendetwas strafrechtlich Relevantes zu sehen. Die Gesetze aus dem Abschnitt "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" des StGB passen nicht annähernd auf den Fall.
Die rechstanwaltliche Ehrengerichtsbarkeit hat schon vor Jahren aufgehört, sich um das Privatleben der Anwälte zu kümmern. Es werden nur noch berufliche Fälle verhandelt. Anders in Frankreich, wo ein RA regelmäßig gerüffelt wird, wenn er in der Öffentlichkeit zu eindeutig mit einer Affäre auftritt.
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