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Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern

 
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salina44109
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 12:50    Titel: Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ein Freund lebt seit einiger Zeit getrennt von sener Frau, die nun Unterhalt einfordert.
Er muss jedoch auch seine Erltern, die in der Türkei wohnen, finanziell unterstützen.

Hier nun meine Frage:

Werden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Eltern gleichrangig den Verpflichtungen gegenüber Ehepartnern behandelt oder hat der Ehepartner Vorrang?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße
Salina
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 13:18    Titel: Re: Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern Antworten mit Zitat

Hallo Salina,

die Antwort steht in § 1609 BGB. Die Reihenfolge lautet wie folgt:

1. minderjährige Kinder und Ehegatten
2. andere Kinder
3. übrige Abkömmlinge (Enkel, Urenkel)
4. Eltern

Auch wenn beide Ehegatten Türken sind, gilt nach Art. 18 EGBGB das deutsche Recht.

Eine kleine HIlfe gibt es aber dennoch:

Das für die Ermittlung des Unterhaltes zu Grunde zu legende Einkommen kann um den an die Eltern gezahlten Unterhalt gemindert werden, weil insoweit nur das um den Unterhalt geminderte Einkommen eheprägend ist.

Gruss Hans
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Salina44109
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 13:29    Titel: Re: Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

vielen Dank für die prompte Antwort. Noch eine Frage:

In welcher Höhe werden Unterhaltszahlungen an die Eltern im Ausland anerkannt?
Kann man nach den steuerlichen Richtlinien (Unterstützung Bedürftiger) gehen?
Danke, Salina
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