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recht.de :: Thema anzeigen - Duale Ausbildung -Muss man nach der 7. Stund in den Betrieb?
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Duale Ausbildung -Muss man nach der 7. Stund in den Betrieb?

 
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JennyKS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 20:29    Titel: Duale Ausbildung -Muss man nach der 7. Stund in den Betrieb? Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Ich hab mal eine kleine Frage, da ich leider selber nichts in meinen Gesetzbücher (BBiG, JArbSchG & BGB) gefunden habe, muss ich hier mal nach fragen.
Muss man als, ein über 18jähriger, Auszubildener nochmal in den Betrieb gehen, wenn man 7 Berufsschulstunden an einen Tag hat? Ist das irgendwie gesetzlich geregelt, oder liegt das allein an den Betrieb ob der Azubildende (ü1Cool nochmal dann in den Betrieb kommt!?!? Kann mir da jemand weiter helfen, das würde mich sehr freuen, wenn ihr was darüber wisst und mir hier antwort.


Liebe Grüße Jenny
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PaddelPaddy
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Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, ob das generell verboten ist weiß ich nicht.
AAber eine Berufsschulstunde zählt wie eine Arbeitsstunde. Da du 8 Stunden am Tag arbeiten darfst, bliebe noch eine. Jedoch zählt die Fahrtzeit von der Schule in die Firma da mit rein. Also würde das alles doch kaum was bringen...
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Leni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das Argument mit der Arbeitszeit würde ich so nicht unterschreiben, da Schulstunden im Allgemeinen nur 45 Minuten lang sind. Das wären dann bei 7 Unterrichtsstunden nur 5 1/4 Arbeitsstunden. Bleiben also noch 2 3/4 Stunden übrig. Da Jenny über 18 Jahre alt ist, greift das JArbSchG hier auch nicht mehr. Wenn also der Betrieb beispielsweise Mo.-Do. die Arbeitsszeit auf 9 Stunden festlegt, damit man Freitags bereits um 12 Uhr Schluß machen kann, dann müssen die Azubis da auch mitziehen.
Als ich in der Ausbildung war, mußte ich auch nach einem meiner beiden wöchentlichen Berufsschultage in die Firma. Den zweiten Tag wurde ich nachmittags für Hausaufgaben und Berichtsheftführung freigestellt, da mein AG mir dafür die notwendige Zeit zur Verfügung stellen mußte. Ob das aber alles heute noch gilt weiß ich nicht.
Im BBiG habe ich dazu auch nichts gefunden. Ich glaube, bei mir war das damals im Tarifvertrag geregelt.
Meine Argumentation soll hier aber nicht bedeuten, daß ich die Vorgehensweise des Ausbilders hier gutheiße aber bei der heutigen Ausbildungssituation würde ich einfach nicht mehr wegen "Kleinigkeiten" einen Streit mit dem Ausbilder riskieren.
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[d]derbinich
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

laut Jugendschutzgesetz muss ein Auszubildender nicht mehr nach der Schule arbeiten, wenn die tägliche Schulzeit mindestens 5 Stunden beträgt.

LG
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Moneysac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.03.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

es handelt sich aber nicht um einen jugentlichen Winken (über 18!!)
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Flyer3333
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 09.03.05, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich muss Moneysac da leider zustimmen:
über 18 bedeutet gleichzeitig, dass man nach der Berufsschule arbeiten gehen muss.
Das Einzige, was Du machen könntest, ist:
Frag deinen AG, ob Du 1 Nachmittag nach Hause darfst und Deine fehlenden Arbeitsstunden während den "normalen" Arbeitstagen abarbeitest...
Nur: a) dabei muss Dein AG schon tolerant sein
b) und Du mußt Dich an die gesetzl. Arbeits-, Pausenzeiten halten, d.h.: mit 9h durcharbeiten zum Beispiel ist nicht (zumindest nicht erlaubt, alles andere hängt vom Arbeitgeber ab... s. Punkt b))

Schöne Grüße
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