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Sachmängelhaftung - Wie lange bei Bekleidung ?

 
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ich-hab-mal-ne-frage
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 14:08    Titel: Sachmängelhaftung - Wie lange bei Bekleidung ? Antworten mit Zitat

Hallo,
hoffe nochmals auf sachkundige Hilfe :
1)wie lange beträgt die Gewährleistungspflicht bei Textilien ?
2)wie ist im Falle einer Beschwerde zu verfahren (z.B. Drei Monate nach Kaufdatum geht eine Naht auf ,löst sich ein Knopf etc. )
3)wo kann ich solche Informationen nachlesen ?
4)muss man "Sachmängelhaftung" in AGB aufnehmen bzw.was wäre ,wenn nicht ?
Herzlichen Dank für alle Antworten !
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 16:09    Titel: Re: Sachmängelhaftung - Wie lange bei Bekleidung ? Antworten mit Zitat

ad 1.
24 Monate, wie bei allen anderen Waren auch.

ad 2.
Die Frage ist, ob es sich um einen Sachmangel handelt, also um einen Fehler, der bei vergleichbaren Waren nicht zu erwarten ist (daß sich z.B. Schuhsohlen ablaufen, ist kein Sachmangel).

ad 4.
Sachmängelhaftung ist eine gesetzliche Pflicht des gewerblichen VK. Eine Hinweispflicht besteht jedoch (im Gegensatz zum Widerrufsrecht) nicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 16:20    Titel: Re: Sachmängelhaftung - Wie lange bei Bekleidung ? Antworten mit Zitat

Vielen Dank ,das hilft mir schon mal weiter !
Wie ist das,wenn bei einem Bekleidungsstück einer der genannten Schäden auftritt ,"Knopf fällt ab" , Naht löst sich etc . ?
Kann der Kunde in einem dieser Fälle beispielsweise 1 Jahr nach Kaufdatum 100% des Kaufpreis zurückverlangen ? Ist ein Preisnachlass möglich,wenn ja in welcher Höhe (in Relation zum Kaufpreis in Prozent ausgedrückt) Gibt es hierfür Richtwerte ?
Muss ich ausserdem die Porto/Versandkosten erstatten ?
Hilfe !!! Welch runiöse Vorstellung !!
Hoffe auf weitere Antworten und bedanke mich -angesichts des herannahenden Wochendes - ganz besonders für die "offene Ohren" und Ratschläge !
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 20:15    Titel: Re: Sachmängelhaftung - Wie lange bei Bekleidung ? Antworten mit Zitat

> Wie ist das,wenn bei einem Bekleidungsstück einer der genannten Schäden auftritt ,"Knopf fällt ab" , Naht löst sich etc . ?

Das hängt jeweils am Einzelfall. Ob eine sich lösende Naht ein "untypisches Ereignis" und damit Kandidat für einen Sachmangel ist, hängt auch wieder an der Ware.

> Kann der Kunde in einem dieser Fälle beispielsweise 1 Jahr nach Kaufdatum 100% des Kaufpreis zurückverlangen ?

Nein.

> Ist ein Preisnachlass möglich,wenn ja in welcher Höhe (in Relation zum Kaufpreis in Prozent ausgedrückt) Gibt es hierfür Richtwerte ?

Man wendet eine Analogie zur steuerlichen Abschreibung an.
Bei 3 Jahren als Grundlage müßte man sich also 1/(365*3) = ca. 0,1% vom Kaufpreis für jeden Tag anrechnen lassen, an dem die Ware nutzbar war.
Nach einem Jahr hätte man dann also nur Anspruch auf 2/3 des ursprünglichen Kaufpreises.
Für welche Waren welche "Abschreibungsdauer" zugrunde gelegt wird, weiß ich gerade nicht; ich rechne stets "Pi mal Daumen" mit den o.a. 0,1%.
_________________
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