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Verfasst am: 09.03.05, 20:26 Titel: 50 % BU einer Lehrerin?
Hallo!
Fall:
Lehrerin A hat eine BU (ohne DU-Klausel!) abgeschlossen.
Sie ist Dienstunfähig geworden und beantragt bei Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU-Rente.
Im Rahmen eines Gutachtens soll nur die 50 % ige BU der Lehrerin festgestellte werden.
Die Lehrerin hat wegen kleiner Kinder (7 und 5 Jahre) die letzten 5 Jahre nur mit halber Stelle gearbeitet.
Sie wollte allerdings zum Schuljahr 2004/2005 wieder auf volle Stelle gehen.
Hierzu kam es nicht, weil sie vorher DU wurde.
Von welcher Stundenzahl ist jetzt im Rahmen der 50 %igen BU Feststellung der Lehrerin auszugehen?
(Nicht im Stande 50 % von voller Stundenverpflichtung (24 Stunden) oder
nicht im Stande 50 % von halber Stundenverpflichtung (12 Stunden) zu leisten?)
Die Versicherung ist der Meinung, dass sie nur dann zu 50 % BU ist, wenn sie weniger als 6 Stunden Unterricht abhalten kann.
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