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Nachsitzen

 
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pa127
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 10:57    Titel: Nachsitzen Antworten mit Zitat

Hi,
Bundesland: BaWü

darf man Schüler am Wochenende nachsitzen lassen? und darf man einen Schüler nachsitzen lassen wenn er zb verschlafen hat oder Krank war oder durch Krankheit den Unterricht frühzeitig verlassen hat?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenn mich in BaWü nicht aus und hab auf die schnelle nichts gefunden, deshalb kann ich nur vermuten.

Ich denke mir, dass Nachsitzen zumindest am Samstag durchsetzbar wäre. Der ist schließlich ein Werktag. Sonntag dürfte entsprechend schwieriger werden.
Was die Gründe dafür angeht, ist es wohl auch in Ordnung, den Schüler für Verschlafen (also selbst Verschuldetes) zum Nachsitzen da zu behalten. Vor allem, wenn das schon öfters vorgekommen sein sollte.
Für Krankheit darf der Schüler nicht bestraft werden. Auch nicht wenn er dafür den Unterricht früher verlassen hat.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Grundlage § 90 SchulG BW.

Nachsitzen bis 2 Std. kann als Ordnungsmaßnahme angeordnet werden.

Zeit: Meines Erachtens während der normalen Schulzeit (Mo bis Fr od. Sa), nicht Sonntag (Feiertagssschutz) nicht Ferien.

Krankheit nein,
Verschlafen ja, jedoch meines Erachtens nicht bei einer einmaligen Verfehlung (Verhältnismäßigkeit, Verschulden nicht gegeben, wenn zB Wecker defekt)
_________________
mfg
Klaus
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Grundlage § 90 SchulG BW.

Nachsitzen bis 2 Std. kann als Ordnungsmaßnahme angeordnet werden.

Zeit: Meines Erachtens während der normalen Schulzeit (Mo bis Fr od. Sa), nicht Sonntag (Feiertagssschutz) nicht Ferien.

Krankheit nein,
Verschlafen ja, jedoch meines Erachtens nicht bei einer einmaligen Verfehlung (Verhältnismäßigkeit, Verschulden nicht gegeben, wenn zB Wecker defekt)


Das Schulgesetzt von BW kann hier gelesen werden?

http://www.leu.bw.schule.de/bild/SchG.pdf

Einfach mal reinschauen Winken
_________________
Mfg Skayritera Winken
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BaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pa127,

was ist bei dir Wochenende? Samstag ginge, Sonntag natürlich nicht.

Wegen Verschlafen kann man nachsitzen lassen. Ob der Wecker defekt war oder nicht, das dürfte letztlich nicht so ausschlagebend sein. Mit dem Argument könnte man eine Verspätung sonst immer rechtfertigen. Ein stadtbekanter nächtlicher Stromausfall und damit ein ausgefallener Wecker wäre eine andere Angelegenheit.

Wegen Krankheit darf man natürlich niemanden nachsitzen lassen.

Sind das Fragen die auf Tatsachen bruhen oder nur mal ss zum Spass gestellt?
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pa127
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

BaW hat folgendes geschrieben::
Hallo pa127,

was ist bei dir Wochenende? Samstag ginge, Sonntag natürlich nicht.

Wegen Verschlafen kann man nachsitzen lassen. Ob der Wecker defekt war oder nicht, das dürfte letztlich nicht so ausschlagebend sein. Mit dem Argument könnte man eine Verspätung sonst immer rechtfertigen. Ein stadtbekanter nächtlicher Stromausfall und damit ein ausgefallener Wecker wäre eine andere Angelegenheit.

Wegen Krankheit darf man natürlich niemanden nachsitzen lassen.

Sind das Fragen die auf Tatsachen bruhen oder nur mal ss zum Spass gestellt?

Samstag meinte ich ^^

Mich interesiert es da es bei meiner Freundin vorgekommen ist (in der Klasse)
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt, Samstag könnte klar gehen, da es sich um einen Werktag handelt.
_________________
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Grown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wie gesagt, Samstag könnte klar gehen, da es sich um einen Werktag handelt.


Da möchte ich gerne Nachhaken:

Auch wenn die Klasse dieser Schülerin an Samstagen normalerweise garkeinen Unterricht hat?
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Jedes Ding lässt sich von drei Seiten betrachten, von einer wirtschaftlichen, einer juristischen und einer vernünftigen.
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pa127
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

@Grown: also bei mir und meiner Freundin auf der Schule hat niemand Samstag Unterricht und ich hoffe mal du bekommst ne antwort weil das würde mir auch helfen ^^
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