Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
pa127 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.02.2005 Beiträge: 92
|
Verfasst am: 16.03.05, 10:57 Titel: Nachsitzen |
|
|
Hi,
Bundesland: BaWü
darf man Schüler am Wochenende nachsitzen lassen? und darf man einen Schüler nachsitzen lassen wenn er zb verschlafen hat oder Krank war oder durch Krankheit den Unterricht frühzeitig verlassen hat? |
|
Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 16.03.05, 11:21 Titel: |
|
|
Ich kenn mich in BaWü nicht aus und hab auf die schnelle nichts gefunden, deshalb kann ich nur vermuten.
Ich denke mir, dass Nachsitzen zumindest am Samstag durchsetzbar wäre. Der ist schließlich ein Werktag. Sonntag dürfte entsprechend schwieriger werden.
Was die Gründe dafür angeht, ist es wohl auch in Ordnung, den Schüler für Verschlafen (also selbst Verschuldetes) zum Nachsitzen da zu behalten. Vor allem, wenn das schon öfters vorgekommen sein sollte.
Für Krankheit darf der Schüler nicht bestraft werden. Auch nicht wenn er dafür den Unterricht früher verlassen hat. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
Nach oben |
|
 |
0Klaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
|
Verfasst am: 16.03.05, 20:59 Titel: |
|
|
Hallo,
Grundlage § 90 SchulG BW.
Nachsitzen bis 2 Std. kann als Ordnungsmaßnahme angeordnet werden.
Zeit: Meines Erachtens während der normalen Schulzeit (Mo bis Fr od. Sa), nicht Sonntag (Feiertagssschutz) nicht Ferien.
Krankheit nein,
Verschlafen ja, jedoch meines Erachtens nicht bei einer einmaligen Verfehlung (Verhältnismäßigkeit, Verschulden nicht gegeben, wenn zB Wecker defekt) _________________ mfg
Klaus |
|
Nach oben |
|
 |
skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
|
Verfasst am: 17.03.05, 08:50 Titel: |
|
|
0Klaus hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
Grundlage § 90 SchulG BW.
Nachsitzen bis 2 Std. kann als Ordnungsmaßnahme angeordnet werden.
Zeit: Meines Erachtens während der normalen Schulzeit (Mo bis Fr od. Sa), nicht Sonntag (Feiertagssschutz) nicht Ferien.
Krankheit nein,
Verschlafen ja, jedoch meines Erachtens nicht bei einer einmaligen Verfehlung (Verhältnismäßigkeit, Verschulden nicht gegeben, wenn zB Wecker defekt) |
Das Schulgesetzt von BW kann hier gelesen werden?
http://www.leu.bw.schule.de/bild/SchG.pdf
Einfach mal reinschauen  _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
|
Nach oben |
|
 |
BaW FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.02.2005 Beiträge: 265
|
Verfasst am: 17.03.05, 18:52 Titel: |
|
|
Hallo pa127,
was ist bei dir Wochenende? Samstag ginge, Sonntag natürlich nicht.
Wegen Verschlafen kann man nachsitzen lassen. Ob der Wecker defekt war oder nicht, das dürfte letztlich nicht so ausschlagebend sein. Mit dem Argument könnte man eine Verspätung sonst immer rechtfertigen. Ein stadtbekanter nächtlicher Stromausfall und damit ein ausgefallener Wecker wäre eine andere Angelegenheit.
Wegen Krankheit darf man natürlich niemanden nachsitzen lassen.
Sind das Fragen die auf Tatsachen bruhen oder nur mal ss zum Spass gestellt? |
|
Nach oben |
|
 |
pa127 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.02.2005 Beiträge: 92
|
Verfasst am: 17.03.05, 20:05 Titel: |
|
|
BaW hat folgendes geschrieben:: | Hallo pa127,
was ist bei dir Wochenende? Samstag ginge, Sonntag natürlich nicht.
Wegen Verschlafen kann man nachsitzen lassen. Ob der Wecker defekt war oder nicht, das dürfte letztlich nicht so ausschlagebend sein. Mit dem Argument könnte man eine Verspätung sonst immer rechtfertigen. Ein stadtbekanter nächtlicher Stromausfall und damit ein ausgefallener Wecker wäre eine andere Angelegenheit.
Wegen Krankheit darf man natürlich niemanden nachsitzen lassen.
Sind das Fragen die auf Tatsachen bruhen oder nur mal ss zum Spass gestellt? |
Samstag meinte ich ^^
Mich interesiert es da es bei meiner Freundin vorgekommen ist (in der Klasse) |
|
Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 17.03.05, 20:29 Titel: |
|
|
Wie gesagt, Samstag könnte klar gehen, da es sich um einen Werktag handelt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
Nach oben |
|
 |
Grown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.02.2005 Beiträge: 302
|
Verfasst am: 17.03.05, 22:19 Titel: |
|
|
Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Wie gesagt, Samstag könnte klar gehen, da es sich um einen Werktag handelt. |
Da möchte ich gerne Nachhaken:
Auch wenn die Klasse dieser Schülerin an Samstagen normalerweise garkeinen Unterricht hat? _________________ Jedes Ding lässt sich von drei Seiten betrachten, von einer wirtschaftlichen, einer juristischen und einer vernünftigen. |
|
Nach oben |
|
 |
pa127 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.02.2005 Beiträge: 92
|
Verfasst am: 18.03.05, 10:56 Titel: |
|
|
@Grown: also bei mir und meiner Freundin auf der Schule hat niemand Samstag Unterricht und ich hoffe mal du bekommst ne antwort weil das würde mir auch helfen ^^ |
|
Nach oben |
|
 |
|