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Versuchte Unterschlagung durch den eigenen Anwalt ?

 
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amimichael
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Gummersbach

BeitragVerfasst am: 09.03.05, 22:17    Titel: Versuchte Unterschlagung durch den eigenen Anwalt ? Antworten mit Zitat

In einenm Erbschaftsstreit zahlte der Beklager an den Anwalt des Klägers im Juni 2004 einen Betrag über 10000€.
Dieses erfuhr der Kläger erst im März 2005 durch den Beklagten.
Bei einem Telefongespräch mit seinem Anwalt erfuhr der Kläger nur:
" Wir haben 3 Konten, ich weiß nicht ob da was eingezahlt wurde."

Ist das schon versuchte Unterschlagung?

Wie könnte der Kläger weiter vorgehen?
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lisaS.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Sie sicher, dass der Beklagte an den Anwalt Zahlungen geleistet hat, über 10.000 Euro und der Anwalt dies seinem Mandanten über ein Jahr lang nicht mitgeteilt hat obwohl es sich um Zahlungen handelte, die dem Mandanten zustehen ?

Der Anwalt überprüft doch die Zahlungseingänge auf seinen Konten. Ggf. konnten Zahlungen mangels Angabe von Namen oder Zweck nicht zugeordnet werden.

Der Kläger könnte vom Anwalt verlangen, dass er das ihm zustehende Geld an ihn weiterleitet.
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amimichael
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Gummersbach

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zahlung ist mit korrecktem Verwendungszweck nachweislich geleistet worden.

10 Tage nach der Überweisung weist der Anwalt des Beklagten darauf hin, das der Betrag schon überwisen ist oder überwiesen wurde.

Auf ein nachfrgen bei dem Anwalt des Klägers (noch im Juni 2004) wurde nur die Antwort "Hier ist kein Geld eingegangen" gegeben.
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das...

amimichael hat folgendes geschrieben::
10 Tage nach der Überweisung weist der Anwalt des Beklagten darauf hin, das der Betrag schon überwisen ist oder überwiesen wurde.

Auf ein nachfrgen bei dem Anwalt des Klägers (noch im Juni 2004) wurde nur die Antwort "Hier ist kein Geld eingegangen" gegeben.


und das....

amimichael hat folgendes geschrieben::
In einenm Erbschaftsstreit zahlte der Beklager an den Anwalt des Klägers im Juni 2004 einen Betrag über 10000€.
Dieses erfuhr der Kläger erst im März 2005 durch den Beklagten.


passt offensichtlich nicht ganz zusammen.....

Merke: wer sich einen Fall ausdenkt, sollte ihn stimmig machen....Lachen
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amimichael
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Gummersbach

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Im Juni 2004 wurde durch den Anwalt des Klägers angegeben, das kein Geld eingegangen ist.
Der Kläger ist davon ausgegangen das die Angabe seines Anwaltes stimmt.

Erst als der Kläger im März 2005 die Überweisung beim Beklagtem einsehen konnte, war es für ihn sicher das die Überweisung im letztem Jahr ausgeführt wurde.
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