Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verjährung von Schmerzensgeldanspruch - Frist??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verjährung von Schmerzensgeldanspruch - Frist??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
FRankie
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 15:21    Titel: Verjährung von Schmerzensgeldanspruch - Frist?? Antworten mit Zitat

Ich hatte Anfang 2000 einen Unfall auf dem Nachbargrundstück.
Bin dort ausgerutscht, Verschulden liegt wohl bei Nachbarn, die auch sehr besorgt waren und alles.

Habe dann erstmal nichts geltend gemacht. Jedoch habe ich seit dem verschiedene Beschwerden im Hals- und Nackenbereich.

Kann ich da jetzt heute (Ende 2004) noch Ansprüche geltend machen??

Ich kenne mich im Gesetz nicht so gut aus, habe nur etwas von der Verjährung nach drei Jahren gelesen. Dann aber auch etwas mit 30 Jahren.

Kann mir jemand was über die Fristen sagen?
Nach oben
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 16:42    Titel: Re: Verjährung von Schmerzensgeldanspruch - Frist?? Antworten mit Zitat

Es dürftet der § 852 BGB alte Fassung gelten:

Zitat:
§ 852
(1) Der Anspruch auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in dreißig Jahren von der Begehung der Handlung an.

(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

(3) Hat der Ersatzpflichtige durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach der Vollendung der Verjährung zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.


Grds. demnach verjährt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.