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Verfasst am: 01.10.04, 15:21 Titel: Verjährung von Schmerzensgeldanspruch - Frist??
Ich hatte Anfang 2000 einen Unfall auf dem Nachbargrundstück.
Bin dort ausgerutscht, Verschulden liegt wohl bei Nachbarn, die auch sehr besorgt waren und alles.
Habe dann erstmal nichts geltend gemacht. Jedoch habe ich seit dem verschiedene Beschwerden im Hals- und Nackenbereich.
Kann ich da jetzt heute (Ende 2004) noch Ansprüche geltend machen??
Ich kenne mich im Gesetz nicht so gut aus, habe nur etwas von der Verjährung nach drei Jahren gelesen. Dann aber auch etwas mit 30 Jahren.
§ 852
(1) Der Anspruch auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in dreißig Jahren von der Begehung der Handlung an.
(2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
(3) Hat der Ersatzpflichtige durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach der Vollendung der Verjährung zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.
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