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Verfasst am: 22.01.05, 17:47 Titel: Hat ein Verein recht auf .net Domain mit Namenskürzel
Hallo zusammen,
ein in Deutschland ansässiger Verein ist Inhaber einer .de Domain mit der Abkürzung seines Namens. Beispiel "Interessengemeinschaft Berlins Fuhrunternehmer e.V." = www.ibf.de (fiktive Adresse). Der Verein hat die Betreffende Abkürzung nicht als Markennamen registriert.
Wir betreiben unter der Domain www.ibf.net ein Portal mit Informationen das thematisch nichts mit dem oben genannten Verein zu tun hat, auch das Layout ist vollkommen anders und es gibt keine Konkurrenzsituation.
Jetzt fordert der Verein die Herausgabe der .net Domain , wobei es sich bisher nur um einen Anruf des betreffenden Rechtanwaltes handelte. Eine schriftliche Aufforderung liegt nicht vor.
Nun die Frage, ob der Verein die Möglichkeit hat diese Domain von uns einzuklagen?
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