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Verfasst am: 11.03.05, 13:23 Titel: kein Versicherungsschutz trotz Beitragszahlung
Hallo,
aufgrund einer lächerlichen Vorerkrankung, die ich bei Vertragsabschluss nicht explizit aufgeführt hatte, bin ich nun von meiner Krankenzusatzversicherung aufgekündigt worden. Es liegt auf der Hand, dass ich dieser zu teuer geworden bin und diese nun einen Grund suchte, mich rauszuschmeißen. Ausserdem soll mit Zugang des Schreibens (heute) kein Versicherungsschutz mehr bestehen, obwohl ich den vollen Monatsbeitrag bezahlt habe.
Ist erstens die Kündigung wirksdam, ausserdem die Streichung der Leistungen trotz Beitrag ?
um was für eine lächerliche vorerkrankung geht es denn? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ich vermute, es handelt sich nicht um eine Kündigung des Versicherers, sondern um Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 16 VVG).
In diesem Fall ergibt sich aus § 40 VVG, dass die gezahlte Prämie verfallen ist.
Tja, leider Pech gehabt. Gerade bei der Krankenversicherung (und bei BU) darf man bei Antragstellung keinen einzigen Fehler machen.
Eine Hintertür gibt es vielleicht noch: Wenn der Antrag von einem Vertreter ausgefüllt wurde und der Antragsteller hat dem Vertreter seine Vorerkrankung mündlich mitgeteilt und der Vertreter hat diese Angabe trotzdem bewußt nicht im Antrag vermerkt, dann muss der Versicherer das gegen sich gelten lassen. Dies muss allerdings der Antragsteller beweisen.
das mag wohl für Dich eine nicht relevante Vorerkrankung gewesen sein, aber nicht für die KV.
Als weiteres hat diese verschwiegene Vorerkrankung zu einem Leistungsanspruch geführt.
Wie Mogli schrieb, "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung". Rechtsfolgen ebenso. Die Beiträge sind weg. Denn hätte der Leistungsanspruch nichts mit der Vorerkrankung zu tun, dann würde die KV leisten und danach kündigen.
Wenn sie jedoch die Leistung verweigert, dann aus dem Grund, weil die verschwiegene Vorerkrankung mit der eingetretenen Erkrankung im kausalen Verhältnis steht.
Und gerade bei einer privaten KV ist der Antrag sehr sorgfältig auszufüllen.
So wie ich es sehe, ist die Versicherung voll im Recht.
Gruß Helmut _________________ Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
die KV-Zusatzversicherung fragte mit keinem Wort, ob CHRONISCHE Vorerkrankungen vorliegen. Es wirdf gefragt, ob
1. zurzeit Beschwerden oder Krabkheiten vorliegen --> nein
2. Fehlsichtigkeit --> ja
3. in letzten 5 Jahren ambulante oder staionäre Aufenthalte --> ja
4. derzeit zahnärztliche Behandlung --> nein
das war alles, habe einige Punkte ( zu 2 und 3 ) aufgeführt, wie bitte soll ich erahnen, dass die Versicherung chronische Behandlungen aufgezählt bekommen möchte - diese hätte ich dann schon genannt, wenn ich danach gefragt worden wäre !
so wie ich das jetzt verstehe, warst oder bist du wegen einer chronischen Erkrankung in Behandlung, richtig?
Auf dem Antrag wird gefragt, ob derzeit Krankheiten bestehen und ob derzeit bzw. in den letzten 5 Jahren ärztliche behandlungen stattgefunden haben.
Wenn das so richtig ist mit deiner derzeit bestehenden chronischen Erkrankung, dann kann ich nicht verstehen, warum du diese nicht angegeben hast.
Die Fragen nach Vorerkrankungen sind gewöhnlich so gestellt, dass man sie gar nicht missverstehen kann: Wer irgendeine Vorerkrankung in den letzen 5 jahren hatte, hat die anzugeben. Basta. (Übrigens gibt es auch Versicherer, die die letzten 10 Jahre abfragen).
Also ich denke schon, so wie das aussieht, ist der Rücktritt berechtigt.
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