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Trennung - aber wie?
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Gast11111
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:40    Titel: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Ich möchte mich von meinem Mann trennen und habe ihm schon mehrfach gesagt, er solle sich eine andere Bleibe suchen. Leider zieht er einfach nicht aus. Erschwerend kommt hinzu, daß er keinerlei Einkünfte hat - Grund: kann und will keinen Job finden - und finanziell 100% von mir abhängig ist. Dies ist übrigens auch der Trennungsgrund, ich sehe nicht ein, daß ich einen arbeitscheuen Taugenichts weiter durchfüttere.

Wie bekomme ich ihn aus der Wohnung ohne daß ich finanziell sozusagen verblute? Hat jemand einen Tipp oder kennt einen Trick?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 06:49    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

für eine trennung muss dein partner nicht unbedingt das haus verlassen, man kann auch unter einem dach getrennt leben, das zählt genauso für das trennungsjahr. wenn du ihn trotzdem raushaben willst wirst du vermutlich für seinen unterhalt aufkommen müssen. ein gang zum anwalt wäre ratsam
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 09:36    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Hallo,

also klar ist, daß Sie im Trennungsjahr bluten werden Traurig
Da sie dem Mann Trennungsunterhalt zahlen müssen!
Nach der Scheidung sieht es etwas anders aus, da ist er verpflichtet einer Tätigkeit nach zu gehen.
Findet er aber so schnell nix, zahlen Sie weiter und weiter und weiter.
Er darf da zwar nicht bummeln, muß 30 Bewerbungen im Monat vorweisen, aber es gibt ja oft genug Mittel und Wege um nicht arbeiten zu müssen.
Bemüht er sich nicht, wird ihm ein fiktives Einkommen angerechnet.
Wer steht denn im Mietvertrag?
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Gast11111
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 11:02    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Im Mietvertrag stehe nur ich, da er nach der Eheschließung zu mir gezogen ist. Die Trennung ist eigentlich schon vollzogen, aber in der gemeinsamen Wohnung zum einen schwer nachzuweisen (er würde mit Sicherheit das Gegenteil behaupten) und zum anderen eine absolute Zumutung.

Leider weigert er sich auszuziehen und solange werde ich es schwer haben, nach einem Jahr zu beweisen, daß wir getrennt sind. Er hat es ja bequem bei mir.

Dank Ehevertrag sind nach der Scheidung keine weiteren Zahlungen notwendig. Aber wie gesagt, mein Problem ist ihn aus meiner Wohnung zu bekommen.
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 13:51    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Naja...wenn Du im Mietvertrag stehst...warum kündigst Du ihn nicht?*g
Ich würde jetzt erstmal zum Anwalt gehen und dann den Mann schriftlich dazu auffordern, die Wohnung umgehend zu verlassen.
Anders wirds nicht gehen, außer die Wohnung kündigen und dann sehen wo er bleibt.
Aber eins sollte klar sein..ehevertrag hin oder her, Trennungsunterhalt muß gezahlt werden, den kann man per ehevertrag nicht ausschließen.
Er kann so eine Scheidung bis gut 3 Jahre rausziehen, in der Zeit kannst bluten Traurig
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 15:44    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

es kann aber ja auch mal passieren, dass ein mann gewalttätig wird, wenn ihn die frau an die luft setzen will, oder? damit könnte sie dann ja ein platzverbot des mannes in der wohnung erwirken....................
goggle doch mal unter "gewaltschutzgesetz"!
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 16:48    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

ah Melly was du da schreibst klingt wie Engelsstimmen in meinen Ohren.
Eine Frau die einem Mann Unterhalt zahlen muss.
Es gibt doch nichts schöneres HRHR Sehr glücklich
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 14:55    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Es gibt die sogenannte "normative Kraft des Faktischen" in Form eines ausgewechselten Schlosses auf der Wohnungseingangstür und eines Koffers mit Klamotten im Hausflur - aber so was sollte ich hier eigentlich gar nicht sagen.

Damit fängt man sich möglicherweise eine Einstweilige Verfügung ein, aber Dein Mann merkt, dass es ernst ist. und im Weiteren ist das die Dokumentation der Trennungsabsicht. Wenn er dann anfängt zu randalieren -> Antag anch Gewaltschutzgesetz

Auf keinen Fall die Wohnung kündigen! Wenn der Ehemann nämlich dann nicht auszieht, kannst Du auch noch die Kosten der Räumungsklage und der Räumung durch den Gerichtsvollzieher tragen.

Der Hinweis auf den Anwalt, der Deinen Mann von der Trennungsabsicht inKenntis setzt, ist schoon richtig. Das Getrenntleben in der Wohnung setzt allerdings voraus, dass dann auch keinerlei Dienste mehr für den anderen Ehepartner erbracht werden. Das wird Dein Mann u.U. bei einem Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres bestreiten.

Gruß Hans
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Gast1111
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 13:04    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Danke Hans!

Nach einer handfesten Auseinandersetzung und sein zweitägiges Verschwinden hatte ich bereits die Koffer vor der Tür und das Schloß ausgewechselt, aber er fing dann mitten in der Nacht vor der Tür an zu randalieren, da habe ich, statt die Polizei zu rufen, ihn wieder reingelassen. Tja, eine verfallene Chance.

Aber es scheint mir so, daß diese meine einzige Möglichkeit ist, ihn aus der Wohnung zu bekommen.

Muß ich mir denn jetzt schon einen Scheidungsanwalt suchen? Ich dachte, dies macht man erst 6 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres.
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Elisabeth
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 13:47    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Gast1111 hat folgendes geschrieben::

Muß ich mir denn jetzt schon einen Scheidungsanwalt suchen? Ich dachte, dies macht man erst 6 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres.


Hallo,

man KANN auch schon vorher einen Anwalt suchen. Gerade in Deinem Fall würde ich es auch tun. Ich bin in einer ähnlichen Situation, mein Mann zieht nicht aus, obwohl die Wohnung meinen Eltern gehört (leider stehen wir beide im Mietvertrag). Meine Anwältin hat mir bisher schon sehr geholfen. Und sie meinte auch, der Trennungszeitpunkt ist nicht das Problem, solange man das plausibel machen kann. Mein Mann bestreitet auch den Trennungszeitpunkt, aber ich war im September letzten Jahres das erste Mal bei der Anwältin (da waren wir aber schon mehr als ein halbes Jahr in der Wohnung getrennt) und zumindest DER Zeitpunkt ist als Trennungszeitpunkt bereits vom Richter anerkannt. Und das obwohl mein Mann behauptet, daß wir danach noch "ehelich" zusammengelebt haben, was ich bestreite, aber beweisen kann es natürlich keiner von uns. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis. Man muß also einfach nur glaubwürdiger als der "Gegner" sein.

Alles Gute,
Elisabeth.
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:42    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

HAllo Gast 1111,

es gibt immer eine zweite Chance....

Du solltest Dich besser jetzt schon nach einem Anwalt umsehen, da bereits im Trennungsjahr zahlreiche Fragen geklärt werden müssen, z.B. Trennungsunterhalt, Aufteilung von Hausrat, Auflösung gemeinsamer Konten etc.

Im Übrigen kann der Scheidungsantrag auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, was ich in der Regel tue, da der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgebend ist. Es dauert nämlich in der Regel vier Monate, ehe die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, ohne die ein Gericht nicht scheidet. Wenn man also den Scheidugnsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres stellt, vergeht noch mehr Zeit.

Das Alles hilft natürlich nichts, wenn der Andere die Scheidung nicht will, dann beträgt die Frist drei Jahre ab Trennung. Aus meiner Erfahrung ist es jedoch so, dass die Bereitschaft zur Scheidung größer ist, wenn bereits eine räumliche Trennung vorliegt, als wenn man auch noch eine Wohnung teilt.

Gruß Hans
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Gast1111
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 16:28    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Da mein Noch-Ehemann außer Kleidungsstücken, CDs und seine Stereoanlage nichts mitgebracht hat, muß der Hausrat nicht aufgeteilt werden.

Der Versorgungsausgleich ist vertraglich ausgeschlossen, nur der Trennungsunterhalt könnte kritisch werden. Soweit ich weiß, kann man den auch an bestimmte Bedingungen knüpfen, z.B. den Nachweis, daß der Partner sich wirklich redlich um eine Arbeitsstelle bemüht.

Elisabeth, d.h. vor Gericht steht also Aussage gegen Aussage, sollte es um den Trennungszeitpunkt gehen. Und wenn er alle seine Kumpel anschleppt, die ihm zu liebe das Gegenteil behaupten? Na, ich denke, ich bin in diesem Fall auf jeden Fall die Glaubwürdigere.

Aber ich will ihn trotzdem aus der Wohnung haben, ich fühle mich in meinen eigenen vier Wänden unwohl. Ich will einfach nur wieder meine Ruhe.
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Gast11111
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 09:09    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Nachdem mein Noch-Ehemann fast 30 Stunden verschwunden war und Samstag vormittag sturzbesoffen nach Hause kam, versuchte ich abermals ihn vor die Tür zu setzen.

Er bedrohte mich und wollte meine Möbel wie auch Gemälde (übrigens in ein Kunstwerk hat er bereits reingeboxt, so daß die Leinwand jetzt verbeult ist) zertrümmern. Also habe ich klein beigegeben und ihn in der Wohnung gelassen.

Die Trennung ist räumlich eigentlich schon vollzogen, er schläft im Schlafzimmer und ich in einem kleinen Zimmerchen.

Da ich nun alles versucht habe, und er mich praktisch mit Gewalt zwingt, ihn in der Wohnung zu lassen und ihm Geld zu geben, frage ich mich, ob hier nicht eine Härtefallscheidung möglich ist.

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Im Internet habe ich folgendes hierzu gefunden:

"Gewalttätigkeiten in der Ehe sind ein Grund, die sofortige Scheidung der Ehe herbeizuführen. Dies bezeichnet man als die so genannte Härtefallscheidung.

Bei der Härtefallscheidung wird auf das ansonsten erforderliche Trennungsjahr verzichtet, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen würde. Eine solche unzumutbare Härte liegt z.B. in der Anwendung von Gewalt.

Das bedeutet, dass nicht zunächst ein vollständiges Trennungsjahr abgewartet werden muss, bevor ein Antrag auf Ehescheidung eingereicht werden kann."

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Bislang hat er mir noch keinen größeren Schaden zugefügt, wenn man mal von durch Zimmer gestoßen werden und gewaltsamen Haarereißen absieht, aber er bedroht mich mindestens 2-3x die Woche. Ich sehe dies auch als Gewalt an.


Könnte dies für eine Härtefallscheidung ausreichen? Kann ich die Scheidung erstmal ohne sein Wissen einleiten) Wie finde ich den für mich passenden Anwalt?
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:51    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

Hallo Gast,

warum hast Du nicht die Polizei gerufen? Die hätten den Mann an die Luft gesetzt und Du könntest jetzt nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes eine Antrag auf gerichtliche Zuweisung der Wohnung stellen.

Ob das für eine Härtefallscheidung ausreicht, weiß ich nicht. In Köln hat einmalein Richter gesagt, ein Härtefall liegt erst vor, wenn einer der Ehegatten mit dem Messer am Türbalken hängt. Aber selbst wenn es für eine Härtefallscheidung reichen sollte, der Mann ist ja immer noch in der Wohnung. Und bis zu einem Scheidugnstermin vergehen Wochen, wenn nicht Monate. Die Gegenseite wird das Vorliegen eines Härtefalles bestreiten.

Du solltest wenigstens versuchen, im Wege der einstweiligen Anordnung - § 620 Ziff. 9 BGB eine Wohnungszuweisung nach § 2 Gewaltschutzgesetz zu bekommen. Den Antrag kannst Du selbst auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts stellen.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 12:04    Titel: Re: Trennung - aber wie? Antworten mit Zitat

"warum hast Du nicht die Polizei gerufen? Die hätten den Mann an die Luft gesetzt und Du könntest jetzt nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes eine Antrag auf gerichtliche Zuweisung der Wohnung stellen."

Da ich ihm seinen Drohung glaube, wäre vielleicht meine Möbel bereits zertrümmert, bis die Polizei eingetroffen wäre. Leider hänge ich an meinen Möbeln und Bildern, auch an meiner körperlichen Gesundheit hänge ich.

Mein Mann ist da fatalistisch, im Moment der Wut, ist ihm alles egal, ich glaube, er wäre dann zu allem fähig.
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