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Verfasst am: 12.03.05, 11:08 Titel: Frist zur Stellung von Schadensersatzansprüchen an Haftpflic
Hallo.
Welche Frist gibt es, um bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden am eigenen Kraftfahrzeug anzumelden bzw. durchzusetzen?
Durch welche Tätigkeiten wird der Ablauf dieser Frist gehemmt bzw. unterbrochen? Reicht da eine Schadenmeldung an die Haftpflicht schon aus, um die Frist zu hemmen?
Oder muß da eine Klage vor Fristablauf eingereicht werden?
Vielen Dank im voraus.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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