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Geld war da, aber nur für einen??

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 17:41    Titel: Geld war da, aber nur für einen?? Antworten mit Zitat

Liebes Forum!
Meine Frage: 2 Erben - kein Testament
Vorm Tod des Erblassers (nur kleine Rente) sind in den letzten 2 Jahren mehrere höhere Geldbeträge (zwischen 5000 und 10000 Euro) auf das Konto eines Erben geflossen, sodass das Konto des Erblassers beim Tod sogutwie leer war..
Auf den Überweisungsbelegen ist keine Begründung - von wegen Schenkung, Pflege oder dergleichen- vorhanden, ebenso fehlen Schriftstücke, die so etwas belegen könnten.
Wie muß mit diesem Geld nun, gegenüber des anderen Erben, verfahren werden?
Komplett zurück in die Erbmasse. oder nur ein Teil? Oder gar nicht zurück?
Danke schonmal
Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 17:52    Titel: Re: Geld war da, aber nur für einen?? Antworten mit Zitat

Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 20:12    Titel: Re: Geld war da, aber nur für einen?? Antworten mit Zitat

Einen Teil seines Anspruchs kann der benachteiligte Erbe retten.

1. Gegen den Erben, der die Zahlungen erhalten hat, besteht ein Anspruch auf Auskunft, in welchem Umfang er in den letzten 10 Jahren vor dem Tod vom Erblasser Geschenke erhalten hat, die über das übliche Maß hinaus gingen.

Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, kann auf Auskunftserteilung geklagt werden.

Einmal unterstellt, bei den beiden Beträgen in Höhe von insgesamt 15.000 EUR handelt es sich um Schenkungen und sonst ist nichts mehr in der Erbmasse, dann ergibt sich folgende Berechnung:

1. gesetzlicher Anspruch = 1/2 von 15.000 = 7.500
2. Pflichtteil = 1/2 gesetzlicher Anspruch = 3.750
3. erhaltenes Erbe = 0
4. Pflichtteilergänzungsanspruch = Pflichtteil - erhaltenes Erbe = 3.750 - 0 = 3.750

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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