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Streitwert ist nicht bestimmbar, oder doch?!

 
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KathlK
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 18:04    Titel: Streitwert ist nicht bestimmbar, oder doch?! Antworten mit Zitat

Hallo,

habe folgendes Problem und weiß einfach keinen Rat, vielleicht kennt hier ja jemand die Antwort. Wäre wirklich wichtig und dringend, da ich die Antwort auch noch bis Montag brauche Traurig

Folgender Fall:
In einem Verein sind 28 Mitglieder (ist ein Gartenverein). Dort gibt es eben die üblichen Satzungen etc.
Jedenfalls sollen in dem Gartenverein neue Rohrleitungen verlegt werden. Die Kosten belaufen sich wohl auf 90.000 EUR. Meiner Meinung nach, würde somit jeder seinen 28. TEil der Kosten tragen. Was aber, wenn Mitglieder aussteigen? Demzufolge würden sich die Kosten ja auf die übrigen Mitglieder verteilen! Wie kann ich den Streitwert also genau bestimmen und welche gesetzliche Grundlage gibt es? In welchem Kommentar oder § muss ich denn schauen???

Bitte, bitte, dringend Hilfe...

Gruß Kathleen
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.10.04, 18:23    Titel: Re: Streitwert ist nicht bestimmbar, oder doch?! Antworten mit Zitat

Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht welchen streitwert ?? Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht Überrascht
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Toni
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 21:53    Titel: Re: Streitwert ist nicht bestimmbar, oder doch?! Antworten mit Zitat

Hallo Kathleen,
ein Streitwert ist der Wert, um den bei Gericht gestritten wird. Da um die 90.000 Euro nicht vor Gericht gestritten wird, ist dies kein Streitwert im juristischen Sinne. Um Dein Problem zu lösen, müsstest Du mal in den Vertrag schauen, was darin steht zum Thema Kostenaufteilung.
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KathlK
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 09:15    Titel: Re: Streitwert ist nicht bestimmbar, oder doch?! Antworten mit Zitat

Wenn es doch so einfach wäre...
Gut, es wird wohl nicht vor Gericht gehen, sondern bei einer außergerichtlichen Beratung bleiben. Aber in den Vertrag kann ich nicht einsehen, weiß auch gar nicht, ob wir den überhaupt haben.
Problem ist nur, dass mein Chef eben unbedingt am Montag wissen möchte, wie hoch den nun der Gegenstands- bzw. Streitwert ist.
Es müsste doch einen § geben, wo es zur Unbestimmbarkeit des Wertes steht.Oder nicht?
Bin echt verzweifelt, vor allem weil am Montag gleich wieder ein riesen Anschiss lauert, wenn ich die Antwort darauf nicht weiß. (Komischerweise weiß mein Chef die auch nicht...) Verrückt
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