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A scheidet sich von B, Bank macht Probleme

 
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Meilor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 17:13    Titel: A scheidet sich von B, Bank macht Probleme Antworten mit Zitat

Ich interessiere mich für folgenden Fall:

A trennt sich von B und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus.
A geht zeitgleich aus verständlichen Gründen einen neuen Handyvertrag mit Anbieter D ein. Kurz danach eröffnet A ein neues Konto bei einer neuen Bank. Da noch keine neue Anschrift feststeht, gibt A dem Handy-Anbieter ihre Arbeitsadresse für Rechnungsanschreiben an.
Der alten Bank teilt A die neue Kontaktinformationen mit. Dem Telefonanbieter teilt a die neuen Kontaktinformationen mit. (Arbeitsanschrift, neue Bank).

A findet eine neue Wohnung in einer anderen Stadt (wo auch Arbeitsstelle ist).

Da der neue Mobilfunkvertrag nie benutzt wurde, kümmert sich A nicht aktiv darum, es fällt zunächst nicht auf, dass keine Grundgebühren abgebucht werden.

Nun bekommt A 6 Monate nach Abschluß des Mobilfunkvertrages ein Schreiben von Firma InfoClore, welche beauftragt wurde, fällige Kosten i.H.v. knapp 200 € einzutreiben, da sie vom Anbieter D beauftragt wurden. Es wurde gleichzeitig bereits ein Eintrag bei der Schufa vorgenommen.

Dies ist jedoch das 1. Schreiben, welches A bekommt.
Es wurde angeblich versucht, vom alten Konto Geld abzubuchen. Das sei mißlungen.
Die alte Bank hatte aber versichert, dass Abbuchungsversuche bis 3 Monate nach Kontenschließung gemeldet würden. Dies geschah nicht, obwohl die neue Adresse bekannt war.
Auch von dere neuen Bank wurde kein Geld abgebucht. Die Kontoänderung wurde gleichzeitig mit der Adressänderung dem Anbieter D mitgeteilt. Dieser hat aber anscheinend nur die Adressänderung gespeichert.

Anbieter D gibt vor, diverse Mahnungen an die Arbeitsanschrift geschrieben zu haben. Diese sind dort nie aufgetaucht, auch keine Einschreiben, welche man vor einem Schufa-Eintrag erwarten könnte.

A ist natürlich bereit die angefallenen Gebühren zu zahlen, ist jedoch nicht mit dem Schufaeintrag einverstanden.

Welche Wege sollte A gehen, um dieses Ziel zu erreichen?

MfG Meilor
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 09:29    Titel: Re: A scheidet sich von B, Bank macht Probleme Antworten mit Zitat

Meilor hat folgendes geschrieben::
Anbieter D gibt vor, diverse Mahnungen an die Arbeitsanschrift geschrieben zu haben. Diese sind dort nie aufgetaucht, auch keine Einschreiben, welche man vor einem Schufa-Eintrag erwarten könnte.



Ein Einschreiben ist auch nicht notwendig.

Was genau ist denn der Schufa gemeldet worden?

Meilor hat folgendes geschrieben::
Auch von dere neuen Bank wurde kein Geld abgebucht. Die Kontoänderung wurde gleichzeitig mit der Adressänderung dem Anbieter D mitgeteilt. Dieser hat aber anscheinend nur die Adressänderung gespeichert.


Also war die neue Anschrift bekannt. Warum sind keine Mahnungen dort aufgetaucht?
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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Meilor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was genau ist denn der Schufa gemeldet worden?


Es sei ein Eintrag vom Handy Provider D drin, dass deren Forderungen nicht erfüllt wurden.

Zitat:
Also war die neue Anschrift bekannt. Warum sind keine Mahnungen dort aufgetaucht?


Das weiß keiner! Da keine Einschreiben hilft keine Nachforschung.
1. Schreiben, welches bei A ankam sei das des Inkassounternehmen gewesen.
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Meilor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wer kann mir einen Tipp geben?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 18:49    Titel: Re: A scheidet sich von B, Bank macht Probleme Antworten mit Zitat

Meilor hat folgendes geschrieben::
Anbieter D gibt vor, diverse Mahnungen an die Arbeitsanschrift geschrieben zu haben. Diese sind dort nie aufgetaucht, auch keine Einschreiben, welche man vor einem Schufa-Eintrag erwarten könnte.

Wieso das denn? Mahnungen werden üblicherweise nicht per Einschreiben verschickt.
Der Kunde hat bei Abschluss des Mobilfunkvertrages eine SCHUFA-Klausel unterschrieben. "Nicht vertragsgemässes Verhalten" des Kunden ist der Grund für die Meldung an die SCHUFA.

Meilor hat folgendes geschrieben::
A ist natürlich bereit die angefallenen Gebühren zu zahlen, ist jedoch nicht mit dem Schufaeintrag einverstanden.

Der SCHUFA-Eintrag wird drei Jahre nach Erledigung automatisch wieder gelöscht.
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Meilor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die bereits klaren Fakten...
Hast Du Dir den OT gelesen?
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