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Briefgeheimnis im Dienst?

 
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zitrönchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.03.05, 21:20    Titel: Briefgeheimnis im Dienst? Antworten mit Zitat

Vorinformation, alles natürlich nur imaginär:
Hauptschule in Bayern
Neuer Rektor, der rechtlich nur Leiter der Schulverwaltung ist, der Vorgesetzte der Hauptschullehrer ist nämlich der zuständige Schulrat, der im Schulamt sitzt.

Dieser Rektor behauptet, er hätte das Recht, alle Briefe an einzelne Lehrer zu öffnen, solange die Schuladresse auf dem Umschlag steht. Zuletzt wurden auch die Bezügemitteilungen geöffnet, die neuerdings nicht mehr an die Privatadresse geschickt werden sondern an die Schule. Nachdem sich die Sekretärin weigerte diese zu öffnen, weil sie als solche eindeutig zu erkennen waren, hat er die Briefe eigenhändig aufgerissen.

Wie sieht das generell in folgenden Fällen aus:

1.
Lehrername
Schulname
Schuladresse

2.
Lehrername
Schuladresse

3.
Schulname
z. Hd. Lehrername
Schuladresse

4.
Schulname
Lehrername persönlich
Schuladresse

Gibt es für den Lehrer im Dienst kein Briefgeheimnis? Wie müsste die Empfängeradresse geschrieben sein, dass der Rektor den Brief nicht öffnen dürfte?

Danke für alle Hinweise
zitrönchen
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FunThomas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 03:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bin zwar kein Lehrer, und in diesem Fall kann ich leider auch nicht mit rechtlichen Grundlagen dienen.

Aber bei uns in Sachsen-Anhalt ist das ähnlich. Wird der Beamte unter seiner Dienstanschrift angeschrieben, wird der Brief grundsätzlich geöffnet und die üblichen Registraturen werden angebracht.

Ist der Inhalt des Briefes explizit nur zur Kenntnisnahme für den Beamten bestimmt, so erhalten diese den Vermerk "Persönlich".

So gekennzeichnete Briefe (bei uns sind übrigens auch die Besoldungsmitteilungen so gekennzeichnet) dürfen nur vom Beamten selbst, nicht jedoch von einem Dritten geöffnet werden. Einzig mir bekannte Ausnahme hierzu sind die Ladungen von Gerichten, da man dort eventuell entstehende Nachteile für den Beamten durch Versäumen eines Termines vermeiden will (zB wenn längeres Dienstfrei besteht).

Ansonsten hat auch der Beamte selbstverständlich ein Recht auf das Briefgeheimnis.
Sofern "persönlich" auf dem Brief vermerkt ist, darf nur der Adressat des Briefes diesen öffnen.

Hoffe, wenigstens etwas geholfen zu haben.

mit freundlichen Grüßen

FunThomas

PS: In Bayern ist einiges anders nicht Winken
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kunne60
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Weiteren Aufschluss kann die Postordnung der entsprechenden Behörde bringen. Dort könnten eindeutige Regelungen vorhanden sein.

Ansonsten gilt, wenn auf den Briefen der eindeutige Vermerk - persönlich - ( aber vorsichtig hier ist Interpretation möglich, denn was ist eindeutig ? ) angebracht ist, oder aus dem Absender ( wie z.B. Gewerkschaft, Personalrat oder wie hier Zentrale Bezügestelle ) sich eindeutige persönliche Bezüge ergeben, ist ein öffnen der Post äußerst bedenklich.

Zumal Besoldungsmitteilungen maschinell erstellt werden und jeder in der Behörde, diese auch als solches erkennen müsste.

Der Vermerk - zu Händen oder z.H. - gilt hier aber nicht als eindeutige persönliche Identifizierung. Hier hat der Dienstherr im Rahmen des Postweges die Möglichkeit die Post zu öffnen und zu registrieren.

Hilfreich wäre auch zuerst in der Adresse zuerst den Beamten zu benennen und erst dann die konkrete Dienststelle.

Weitere Anhaltspunkte müssten in der Postordnung vorhanden sein. Nachfragen beim Personalrat können hier ebenfalls Aufschluss bringen.

Und wenn wirklich Bezügemitteilungen geöffnet werden, obwohl sich andere weigern, dann könnte man mal prüfen, was eine DAB bringt !!!!! Böse
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darph
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 13:45    Titel: Re: Briefgeheimnis im Dienst? Antworten mit Zitat

Also ich rate jetzt nur mal, aber gesundem Menschenverstand folgend würde ich sagen:

zitrönchen hat folgendes geschrieben::

Wie sieht das generell in folgenden Fällen aus:

1.
Lehrername
Schulname
Schuladresse

Der Brief wird in erster Linie an die Person geschickt, und darf natürlich nur von ihr geöffnet werden. Die Adresse (die Schule) ist dabei irrelevant - es geht ja nicht an die Institution der Schule, sondern an den Lehrer.

zitrönchen hat folgendes geschrieben::
2.
Lehrername
Schuladresse
Gleiches wie bei 1.

zitrönchen hat folgendes geschrieben::
3.
Schulname
z. Hd. Lehrername
Schuladresse
Hier geht der Brief in erster Linie an die Schule, wird aber bearbeitet vom Lehrer ("Geschäftskorrespondenz").

zitrönchen hat folgendes geschrieben::
4.
Schulname
Lehrername persönlich
Schuladresse
Ich würde vermuten, daß hier eigentlich das Gleiche gilt, wie für 3. aber auch die Schule daran gebunden ist, das "persönlich" zu beachten.

Ich vermute mal, daß einfach wichtig ist, wer der (primäre) Empfänger ist, also wer ganz oben steht. Geht es an die Schule, darf natürlich auch die Schule die Post öffnen und verteilen - geht es aber an den Lehrer, der sich halt (rein zufällig Winken ) in der Schule aufhält, dann darf auch nur der das öffnen.


Bekannte von mir lassen sich ihre Bestellungen, Päckchen etc. in ihre Firma liefern, da sie alleine wohnen und nicht rechtzeitig zur Post kommen... Die Adresse der Firma, bzw. hier der Schule ist ja nur die Lieferadresse, dennoch ist es an die Person adressiert. Gleiches dürfte wohl auch im obigen Fall gelten...
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minniaturmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also für gewöhnlich wurde das in den Verwaltungen, in denen ich tätig war ganz einfach gehandhabt:

Sowie die Person zuerst genannt wird, darf auf nur diese den Brief öffnen (das dürfte auf den Gehaltsmitteilungen doch so sein - oder?).

Ist erst die Schule und dann ein Personenname angegeben, muss "die Schule" den Brief öffnen.

Der Datenschutz läßt - wie so oft - grüßen
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