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Verfasst am: 12.03.05, 21:50 Titel: Unfall beim Softair-Spiel
Ich war Zuschauer bei einem sogenannten Softairspiel (Jugendliche zwischen 10 und 17 schießen mit Softairs die keinen (!) Alterbeschränkung unterliegen, aufeinander und schießen sich ab) Dabei hab ich nun eine Kugel ins Auge bekommen und lag einen Tag im Klinikum. die Kosten hat vorerst die Krankenverischerung übernommen.
Aber nun will sie über überprüfen ob die Haftpflichtversicherung eines der Mitspieler für die Kosten aufkommen kann.
Problem 1 ist: Ich bin allerdings de rMeinung das die Schuld allein bei mir liegt da ich keien Schutzbrille aufhatte (worauf die Mitspieler bestanden und was auch in der Gebrauchsanweisung der Softairs gefordert wird). Muss ich dann die Kosten sleber übernehmen?
Problem 2 ist: der Junge der mich im Auge getroffen hat war erst 10, kommt dafür schon die haftpflichtversicherung auf? Tragen die Eltern dann nicht die schuld?
Problem 3 ist: Wie wird mit dem Softair spielen umgegangen? Wird dieses Spiel als Sport angesehen (die Softairs fallen ja ncith unter das waffengesetz sondenr werdne wie spielzeug behandelt da die Stärke unter 0,08 joule liegt. Man spielt aber immernoch "Krieg") und gilt dieser Unfall dann als Sportunfall?
Noch anzumerken ist, dass dieser unfall unter freunden passiert ist und ich so eingeltich niemanden außer mir die schuld geben möchte und auch kein schadensersatz verlangen möchte.
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