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anca Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 5 Wohnort: offenbach
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Verfasst am: 13.03.05, 20:19 Titel: nicht vers. gesetzl. Krankenkasse |
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Ich war über 20 Jahre in eine GKV versichert. Seit fast 2 Jahre bin ich nicht mehr krankenversichert. (da ich selbstständig war, aber ohne Erfolg).
[color=darkblue](>Sozialamt und oder Arbeitsamt kommt nicht in Frage.<)[/color]
Vorigen Monat habe meine GKV besucht um Rat und Tat zu bitten. Antwort: Die GKV nimmt mich nicht mehr, weil mir die Vorversicherungszeit fehlt (2 Jahre)
Vielleicht bekomme ich ab Mai 2005 eine Stelle (Gleitzone Brutto 400-800 € Mtl.) Der aber leider nur für 1 Jahr befristet ist.
Meine Frage: komm ich wieder in die GKV rein???
Und wie geht dass? Reicht die Anmeldung der AG? Oder muss ich vorher wieder beim meine GKV anfragen?
Und falls meine Job wirklich nach 1 Jahr verlieren werde, kann ich bei der GKV freiwillig versichert bleiben?
Wann und wie kann ich mich beim die GKV meines Mannes als beitragsfrei Familienversichern.
Bin dankbar für jeden Tipp.
Vielen Dank |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 13.03.05, 20:47 Titel: |
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So auf den ersten Blick würde ich sagen: Sie sind bereits jetzt über den Mann familienversichert.
Oder wurde das von der Krankenkasse des Mannes abgelehnt? Falls ja, mit welcher Begründung genau? |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 13.03.05, 20:53 Titel: |
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Hallo
Wenn Sie mindestens 18 Monate nicht mehr Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, können Sie sich mit der neuen Stelle ab Mai eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Bei dieser Krankenkasse müssen Sie dann eine Beitrittserklärung einreichen. Die Anmeldung übernimmt dann Ihr Arbeitgeber.
Nach dem einen Jahr können Sie sich freiwillig in der GKV versichern, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Beschäftigung ihren freiwilligen Beitritt erklären. Sie müssen dann eine gewisse Vorversicherungszeit erfüllen. Diese beträgt entweder die letzten 12 Monate am Stück oder innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate.
In die Familienversicherung Ihres Mannes können Sie, wenn Sie verschiedene Kriterien erfüllen. Dafür müssen Sie
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- nicht selbst Mitglied einer GKV sein
- nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein
- nicht selbstständig sein
- und Ihr monatliches Gesamteinkommen darf 340 € (bzw. 400 € bei Minijob) nicht übersteigen
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anca Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 5 Wohnort: offenbach
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Verfasst am: 13.03.05, 21:02 Titel: Dankeeee |
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hallo FM,
nein, ich war nicht beim mein Mann mitversichert (wg. Gewerbe). |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 13.03.05, 21:04 Titel: Re: Dankeeee |
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| anca hat folgendes geschrieben:: | hallo FM,
nein, ich war nicht beim mein Mann mitversichert (wg. Gewerbe). |
Ja, "war" nicht versichert und Sie "waren" selbständig, schrieben Sie. Also vermute ich, Sie sind es jetzt nicht mehr? |
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anca Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 5 Wohnort: offenbach
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Verfasst am: 13.03.05, 21:11 Titel: Danke Sefanie145 |
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Hallo und dankeeeee,
Wenn Sie mindestens 18 Monate nicht mehr Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, können Sie sich mit der neuen Stelle ab Mai eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Bei dieser Krankenkasse müssen Sie dann eine Beitrittserklärung einreichen. Die Anmeldung übernimmt dann Ihr Arbeitgeber.
> IST DIE GKV VERPFLICHTET ?<
VIELEN DANKKKKKKKKKKKKK |
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anca Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 5 Wohnort: offenbach
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Verfasst am: 13.03.05, 21:15 Titel: hallo FM |
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ich bin seit 2 Jahren überhaupt NICHT KV. im Momment habe ich noch die Firma, aber... ab Mai, vielleicht bin ich nur AN.
gruss anca |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 13.03.05, 21:17 Titel: Re: Danke Sefanie145 |
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| anca hat folgendes geschrieben:: | | IST DIE GKV VERPFLICHTET ? | Sie sind dann ja wieder versicherungspflichtig, weshalb die Krankenkasse dann zunächst einmal verpflichtet ist, Sie als neues Mitglied aufzunehmen. Es gibt jedoch noch Sonderfälle, wo dies eingehender geprüft werden muss. (z.B. wenn der Arbeitnehmer schon älter als 55 Jahre alt ist oder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (z.Z. 3.900 € monatlich verdient)
Edit:
Wenn Sie ab Mai noch das Gewerbe haben, ist die Krankenkasse u.U. nicht verpflitet, sie aufzunehmen, da dann geprüft werden muss, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit sind sie nicht versicherungspflichtig, weshalb sie dann nicht aufgenommen werden müssen.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich einmal eingehend bei einer Krankenkasse zu erkundigen. Nach Vorlage aller Unterlagen, kann Ihr Fall dort besser beurteilt werden und Sie haben dann gleich eine verbindliche Auskunft. |
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anca Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.03.2005 Beiträge: 5 Wohnort: offenbach
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Verfasst am: 13.03.05, 21:32 Titel: hallo Stefanie145 |
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| ich bin 51, und werde das Gewerbe abmelde (ende April) |
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