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Kosten im Sondereigentum zu Lasten der Gemeinschaft...? Nö !

 
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Bin verwirrt.....
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 22:03    Titel: Kosten im Sondereigentum zu Lasten der Gemeinschaft...? Nö ! Antworten mit Zitat

Guten abend!
es geht um folgendes:
in unserer Wohnungseigentumanlage wurden Wasseruhren eingebaut. der Beschluß sah ausdrücklich nur den Einbau der Uhren vor. Ausdrücklich ohne arbeiten im Sondereigentum wie - Küchenaus- oder einabu- verfliesungen usw.

Nun hat die Klempnerfirma diese arbeiten auch ausgeführt (die wohnungen sind faßt alle vermietet und die mieter haben gewähren lassen).

Ich habe diese Arbeiten - getreu des Beschlusses - selbst ausgeführt.

Die Arbeiten wurden komplett von der verwaltung bezahlt. Böse

Auf meine Anfrage bei der Verwaltung bekam ich zur auskunft das aus der rechnung der Umfang der ausgeführten Arbeiten nicht ersichtlich war....??? Cool

Wie ist das nun: müssen die eigentümer die Kosten der im sondereigentum durchgeführten arbeiten an die gemeinschaft zurück zahlen??? oder habe ich Anspruch auf erstattung der Aufwendungen (Gleichstellung...wenn alle kriegen - dann ich auch??)

Wie ist hier das Verhalten der Verwaltung zu bewerten? Immerhin wurde hier Geld aus dem Rücklagenfond ohne Auftrag entnommen um Arbeiten die im Sondereigentum liegen zu bezahlen. Der Klemper hat sein Geld und freut sich Geschockt
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Toni
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 17:18    Titel: Re: Kosten im Sondereigentum zu Lasten der Gemeinschaft...? Antworten mit Zitat

Bin verwirrt..... hat folgendes geschrieben::
Guten abend!
es geht um folgendes:
in unserer Wohnungseigentumanlage wurden Wasseruhren eingebaut. der Beschluß sah ausdrücklich nur den Einbau der Uhren vor. Ausdrücklich ohne arbeiten im Sondereigentum wie - Küchenaus- oder einabu- verfliesungen usw.

Nun hat die Klempnerfirma diese arbeiten auch ausgeführt (die wohnungen sind faßt alle vermietet und die mieter haben gewähren lassen).

Ich habe diese Arbeiten - getreu des Beschlusses - selbst ausgeführt.

Die Arbeiten wurden komplett von der verwaltung bezahlt. Böse

Auf meine Anfrage bei der Verwaltung bekam ich zur auskunft das aus der rechnung der Umfang der ausgeführten Arbeiten nicht ersichtlich war....??? Cool

Wie ist das nun: müssen die eigentümer die Kosten der im sondereigentum durchgeführten arbeiten an die gemeinschaft zurück zahlen??? oder habe ich Anspruch auf erstattung der Aufwendungen (Gleichstellung...wenn alle kriegen - dann ich auch??)

Wie ist hier das Verhalten der Verwaltung zu bewerten? Immerhin wurde hier Geld aus dem Rücklagenfond ohne Auftrag entnommen um Arbeiten die im Sondereigentum liegen zu bezahlen. Der Klemper hat sein Geld und freut sich Geschockt


Ich denke, hier ist einiges im Argen. Die Verwaltung kann nicht einfach Arbeiten am Sondereigentum aus der Gemeinschaftskasse spendieren. Im Übrigen kann die Verwaltung nicht einfach ohne Auftrag Geld aus dem Fonds verballern. Sprechen Sie doch mal mit den anderen Eigentümern, ob sie sich nicht zusammentun und gegen das Verhalten der Verwaltung vorgehen wollen.
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bin verwirrt
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 19:36    Titel: Re: Kosten im Sondereigentum zu Lasten der Gemeinschaft...? Antworten mit Zitat

vielen dank. so sehe ich das eigentlich auch. Zumal die arbeiten im Sondereigentum ja nun "frei nach Schnauze" berechnet werden konnten Böse . Kein Kostenvoranschlag - nix !
Aber wie ist denn nun die rechtslage? Müssen die "unfreiwillig Begünstigten" die kosten die in ihrem sondereigentum aufgewendet worden sind wieder in den Gemeinschaftstopf einzahlen (wollen die natürlich nicht) oder haben die welche Ihre Arbeiten selbst vorgenommen haben/oder haben lassen, Anspruch auf pauschale erstattung. ist dieses nicht irgendwie im WEG geregelt Geschockt
danke für Antwort.
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Toni
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 21:11    Titel: Re: Kosten im Sondereigentum zu Lasten der Gemeinschaft...? Antworten mit Zitat

bin verwirrt hat folgendes geschrieben::
vielen dank. so sehe ich das eigentlich auch. Zumal die arbeiten im Sondereigentum ja nun "frei nach Schnauze" berechnet werden konnten Böse . Kein Kostenvoranschlag - nix !
Aber wie ist denn nun die rechtslage? Müssen die "unfreiwillig Begünstigten" die kosten die in ihrem sondereigentum aufgewendet worden sind wieder in den Gemeinschaftstopf einzahlen (wollen die natürlich nicht) oder haben die welche Ihre Arbeiten selbst vorgenommen haben/oder haben lassen, Anspruch auf pauschale erstattung. ist dieses nicht irgendwie im WEG geregelt Geschockt
danke für Antwort.


Eigentlich müßten die zu Unrecht Begünstigten das Geld zurückzahlen. Wenn die das aber nicht freiwillig tun, sollten Sie sich mit den anderen Geschädigten zusammentun und einen Anwalt aufsuchen zwecks Klage auf Erstattung der Kosten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 11:16    Titel: Re: Kosten im Sondereigentum zu Lasten der Gemeinschaft...? Antworten mit Zitat

Wenn der Einbau ohne Arbeuten an den Fliesen nicht ausgeführt werden können, dann bezahlt die Gemeinschaft die Kosten. Wasserrohre und Uhren sind Gemeinschaftseigentum. Die Abzweige hinter den Uhren müssen kein Gemeinschaftseigentum sein. Die Teillungserklärung klärt auf.
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