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CiCi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.03.2005 Beiträge: 3 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 15.03.05, 22:26 Titel: Wiederspruch gegen Note / Ausschluss von Klassenfahrten |
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Hallo!
Also ich habe zur zeit zwei sehr große Probleme mit meiner Schule (wie immer)
Zur Zeit besuche ich die 12. Klasse einer Gesamtschule in NRW.
1. Problem
Ich habe sehr große Probleme mit meiner Sportlehrerin. Sie hat mir zum Halbjahreszeugnis ein Defizit in Sport gegeben (4-) womit ich nicht einverstanden war.
Daraufhin habe ich mit meiner Stufenleiterin gesprochen die dann mit meiner Sportlehrerin sprach udn sie bat mir einen Punkt mehr zu geben da ich ansonsten keine Defizite habe und keine schlechte Schülerin bin. Dieser bitte kam sie nicht nach und ich verfasste einen Wiederspruch den ich bei der Oberstufenleitung einreichte.
Nun heute gab es eine Konferenz mit allen Lehrern die mich unterichten über diesen Wiederspruch (bei dem ich nicht teilnehmen durfte und wegen Konferenzgeheimnis auch nichts ausser dem ergebnis erfuhr). Die Lehrerin lenkte wieder nicht ein und jetzt wird das alles nach münster(bezirksregierung) gegeben.
Meine frage nun: Was passiert jetzt? Angeblich wird dort aufgrund der Unterlagen entschieden...aber wie kann man aufgrund von Unterlagen eine Entscheidung treffen? Die Stufenleitung sagte mir das niemand mich noch einmal prüfen würde.
Ich hatte schon zum Quartal versucht den Kurs zu wechseln was man mir allerdings bis heute verweigert. Was kann ich dagegen tun? Diese Lehrerin macht mich fertig udn hat es auf mich abgesehn. Auf Anfrage gibt sie mir keine Auskunft über noten oder noch unentschuldigten fehlstunden oder wie ich mich verbessern kann. Auch dauerten Prüfungen bei mir wesentlich kürzer als bei anderen Schülern die zudem noch Hilfestellungen bekammen (ausser ich).
Wie ich nur erfahren habe wies sie diese Vorwürfe von sich obwohl andere Schüler dies bezeugen können. Obwohl die Stufenleitung diese Vorwürfe kennt lassen sie mich nicht den Kurs wechseln. Mir ist es schon sehr unangenehm zum Sportunterricht zu gehn doch leider hilft die Schule mir gar nicht.
2.Problem
Bei uns steht Ende dieses Schuljahres eine Stufen fahrt an, an der ich aber nicht teilnehmen möchte. Nun bombardiert meine Stufenleiterin meine Eltern mit Anrufen obwohl ich volljährig bin und meine Eltern auch nichts mit dieser Sache zu tun haben wollen.
Gibt es einen weg um daran nicht teilnehmen zu müssen? Ich bin viel älter als die anderen Schüler und möchte deswegen auch nicht mit, da es für mich psychisch ein Problem wäre.
Meine Lehrerin drängt jetzt wegen der Bezahlung, dabei ghet es ihr natürlich nicht um mich als Person sondern nur ums Geld.(aussage der lehrerin)
MFG |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 15.03.05, 23:38 Titel: |
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Hi
zu 2. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen bei denen es Pflicht ist, mitzufahren. Unterricht in der Parallelklasse geht ja nicht, da der ganze Kurs fährt.
zu 1: Dir bleibt nur der normale Verwaltungsrechtsweg. sorry ist aber so.
Gruß
HaWeThie |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 16.03.05, 11:29 Titel: |
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Was die Stufenfahrt angeht, ist die, wenn es sich um eine "normale Klassenfahrt" handelt, keine Pflicht, da sie zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, die nicht alle Eltern leisten könne. Der betroffene Schüle müsste in der Zeit (theoretisch) in den Unterricht einer anderen Klasse. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Uber-Pea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1089
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Verfasst am: 16.03.05, 13:49 Titel: |
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Ich denke sie können die Mitfahrt aufgrund der Kosten ablehnen (bin aber nicht sicher). _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say. |
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CiCi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.03.2005 Beiträge: 3 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 22.03.05, 00:15 Titel: und wie red ich mich da jetzt raus? |
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Hallo nochmal vielen dank für ihre antworten...
Da ich und meine eltern nicht von sozialhilfe leben drangen meine lehrer mich zur der klassenfahrt ich weiß immernoch nicht was ich tun soll.
MFG |
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Spik3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 22.03.05, 00:50 Titel: |
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Wenn du nicht teilnehmen willst, nimmst du nicht teil so einfach.
Dich kann niemand zwingen an einer kostenpflichtigen Schulfahrt teilzunehmen, wo du die Kosten vielleicht nicht decken kannst, selbst wenn doch ist das kein Argument.
Wenn sie dich drängend/ belästigen kannst du hier ggf. gegen sie vorgehen wegen: Belästigung ( wenn es wirklich übermäßig ist )
bzw. deine Eltern können wegen Belästigung die Schule verklagen wenn die am Tag 10x anrufen bei denen, weil deine Eltern damit ja nichtsmehr zu tun haben da du 18 bist. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 22.03.05, 00:54 Titel: |
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Spik3 hat folgendes geschrieben:: | Wenn du nicht teilnehmen willst, nimmst du nicht teil so einfach.
Dich kann niemand zwingen an einer kostenpflichtigen Schulfahrt teilzunehmen, wo du die Kosten vielleicht nicht decken kannst, selbst wenn doch ist das kein Argument.
Wenn sie dich drängend/ belästigen kannst du hier ggf. gegen sie vorgehen wegen: Belästigung ( wenn es wirklich übermäßig ist )
bzw. deine Eltern können wegen Belästigung die Schule verklagen wenn die am Tag 10x anrufen bei denen, weil deine Eltern damit ja nichtsmehr zu tun haben da du 18 bist. |
Das ist in der Allgemeinheit nicht korrekt. Wenn es eine Schulveranstaltung ist, kann ggf. Teilnahme verlangt werden. Wenn die Kosten ein Problem werden, existieren meist auch Härtefallregelungen. Der Staat trägt dann die Kosten auf Antrag. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Spik3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 22.03.05, 01:30 Titel: |
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Trotzdem kann man niemanden mit körperliche Gewalt zu der Veranstaltungen zwingen um es mal aufs extreme auszuweiten,selbst wenn der Staat die Kosten übernimmt.
Was die Konsequenzen dann sind, ist erstmal egal, es geht rein um die Teilnahme. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 22.03.05, 01:44 Titel: |
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Spik3 hat folgendes geschrieben:: | Trotzdem kann man niemanden mit körperliche Gewalt zu der Veranstaltungen zwingen um es mal aufs extreme auszuweiten,selbst wenn der Staat die Kosten übernimmt.
Was die Konsequenzen dann sind, ist erstmal egal, es geht rein um die Teilnahme. |
Sie wissen schon, was passiert, wenn jemand sich nachhaltig weigert zur Schule zu gehen? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Spik3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 22.03.05, 01:54 Titel: |
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Ja dann kommt die Polizei und holt das Kind ab.
Das ist garnicht der Punkt, es geht darum das der Lehrer es nicht darf und glaub mir es gibt lehrer die machen sowas einfach unter Einsatz/Androhung von körperlicher Gewalt. |
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