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OTA-Prüfung durchgefallen...Was nun?

 
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Sabine Jänsch
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 18:09    Titel: OTA-Prüfung durchgefallen...Was nun? Antworten mit Zitat

Hallo,

bin durch die mdl. Prüfung als Operationstechnische Assistentin durchgerasselt. Kann zwar in einem Jahr wiederholen, aber das will ich nicht. Die haben mich so unfair behandelt! Kann man die Prüfungsentscheidung vielleicht irgendwie anfechten? Ist ja kein Staatsexamen, also weiß ich gar nicht gegen wen ich da vorgehen muss.

Viele Grüße,

Sabine
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Birnbaum
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 05:20    Titel: Re: OTA-Prüfung durchgefallen...Was nun? Antworten mit Zitat

Kann man anfechten, ja. Bei mündlichen Prüfungen sollte aber schnell gehandelt werden. Anders als bei schriftlichen Prüfungen ist ja nichts "konserviert", weder die Aufgabenstellung noch - erst recht nicht - die Antworten. Es gibt zwar in der Regel ein Protokoll, aber da steht meistens nicht viel mehr drin als die Namen de anwesenden Personen. Also muss der Prüfling, wenn er sich nicht angemessen bewertet fühlt, eine schriftliche Darstellung seiner Auffassung und der aus seiner Sicht wichtigen Gesichtspunkte bei der Prüfungbehörde hereinreichen. Dazu können dann auch die Prüfer Stellung nehmen. Wenn man aber als Prüfling zu lange wartet, wird es heißen, dass der Sachverhalt nicht mehr rekonstruierbar ist.

Birnbaum
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Sabine Jänsch
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 19:00    Titel: Re: OTA-Prüfung durchgefallen...Was nun? Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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Sabine Jänsch
Gast





BeitragVerfasst am: 11.11.04, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habe selbständig Widerspruch eingelegt z.H. der Prüfungskomission, also in diesem Fall die Schulleiterin und Prüfungsvorsitzende meiner (ehemaligen) OTA-Schule. Leider wird diesem nicht stattgegeben. Weiß überhaupt nicht,was ich jetzt machen soll. Rechtsmittelbelehrung ist nicht dabei. Wo kann ich jetzt Klage erheben? Will nicht unbedingt zum Rechtsanwalt, da mir gesagt wurde, dass das ziemlich teuer werden könnte.

Bitte um Antwort!

Liebe Grüße,

Sabine
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.11.04, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, kann man wirklich nur klagen. Bei einem Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Klagefrist ein Jahr. Klagen kann man auch selbst, einen Anwaltszwang gibt es nicht. Die Antragsstelle beim VG hilft beim formulieren. Nur: Ohne Anwalt wird man bei Prüfungsanfechtungen kaum je eine Chance haben.

Birnbaum
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Amanda
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 18:54    Titel: Re: OTA-Prüfung durchgefallen...Was nun? Antworten mit Zitat

Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Anders als bei schriftlichen Prüfungen ist ja nichts "konserviert", weder die Aufgabenstellung noch - erst recht nicht - die Antworten. Es gibt zwar in der Regel ein Protokoll, aber da steht meistens nicht viel mehr drin als die Namen de anwesenden Personen.


Protokolle der mündlichen Prüfungen enthalten in der Regel die exakte Aufgabenstellung und eine verbale Beurteilung der Leistung.

Amanda
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.11.04, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn Sie meinen ...

Birnbaum
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Sabine Jänsch
Gast





BeitragVerfasst am: 14.11.04, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also, beim VG=Verwaltungsgericht Klage erheben? Danke für die vielen Antworten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Genau: VG = Verwaltungsgericht.

Birnbaum
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