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Erbschaftsteuer / Steuerklasse ??

 
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Gast16
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 13:52    Titel: Erbschaftsteuer / Steuerklasse ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes :
Eine Erbengemeinschaft (Bruder, Schwester, Halbbruder) hat gemeinsam eine Immobilie geerbt. Weiterhin wurde vom Erblasser festgelegt, daß später die Immobilie an die Tochter der Schwester weitervererbt wird (Vermächtnis).
Wie wird nun die Erbschaftsteuerhöhe der Tochter bestimmt, wenn sie den Anteil des Halbbruders bekommt ? Als Erbe der ursprünglichen Erblassers, der dies ja festgelegt hat ? Oder als Erbe des Halbbruders des Erblassers ?
Und welche Steuerklasse ist dies dann ?

Wer kennt sich aus und kann weiterhelfen ?
Vielen Dank schon mal im voraus.
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 18:54    Titel: Re: Erbschaftsteuer / Steuerklasse ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie lautet denn die Formulierung im Testament genau? Wann geht die Immobilie an die Nichte des Erblassers über? Mit dem Tod des Halbbruders (vermutlich) oder schon früher?

Grds. fallen Vermächtnisse mit dem Tod des Erblassers an. Damit sind auch die Verhältnisse zwischen Erblasser und Vermächtnisnehmer maßgebend.

Etwas anderes gilt bei Nachvermächtnissen und Vermächtnissen, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden. Diese werden der Nacherbschaft gleichgestellt. Damit gelten sie als von dem Beschwerten geerbt, hier also vom Halbbruder des Erblassers.
Auf Antrag kann alber auch das Verhältnis zum Erblasser angenommen werden, wenn dieses günstiger ist.

Der Halbbruder des Erblassers müsste ja auch der Halbbruder der Mutter sein. Halbgeschwister (gibt es diesen Ausdruck?) werden behandelt wie Geschwister. Damit würde Steuerklasse II zum Tragen kommen, Freibetrag € 10.300.
Legt man das Verhältnis zum Erblasser zugrunde würde sich nichts ändern, da dieser ja auch Bruder der Mutter war.


Gruß

beinstrong
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Gast16
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 15:13    Titel: Danke ! Antworten mit Zitat

Hallo beinstrong,

da das Testament recht unklar ist und damit viele Interpretationsmöglichkeiten offen lässt, kann ich die gestellten Nachfragen leider gar nicht beantworten.
Dies wird darauf hinauslaufen, dass man sich untereinander einigt, und dabei war die Antwort sehr hilfreich.

Also nochmals vielen Dank
Gast16
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