Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pflichteilsergänzungsanspruch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pflichteilsergänzungsanspruch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 10:33    Titel: Pflichteilsergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum!
Wo und wie mache ich meinen Pflichteilsergänzungssanspruch geltend?
Kein Testament vorhanden, Miterbe weigert sich vehement irgendetwas anzuerkennen.
Was kann ein Anwalt machen, falls auch er nicht für "voll genommen wird"?
Dankeschön für Hilfe
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 10:42    Titel: Re: Pflichteilsergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

Zuerst müssen Sie beweisen können, dass ein Anspruch besteht sei es durch Schenkung ö. ä.
Dann wenn der Beschenkte sich weigert, Klage einreichen!
Nach oben
Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 02.10.04, 10:57    Titel: Re: Pflichteilsergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

Hallo,

einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben grundsätzlich bestimmte gesetzliche Erben(Eltern, Kinder, Enkel), wenn sie enterbt worden sind und denen deshalb ein Pflichtteilsanspruch zusteht.

Wenn kein Testament vorhanden ist, dann ist niemand enterbt worden.

Wenn sie zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, sind Sie Erbe bzw. Miterbe geworden, d.h., sie sind Mitinhaber des Nachlasses.

Sie sollten daher - wenn sich ein anderer (Miterbe, Besitzer der Erbschaft) weigert zu kooperieren, einen Anwalt suchen, der Sie zunächst beraten und ggfls. Ihre Rechte durchsetzen kann.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 02.10.04, 13:16    Titel: Re: Pflichteilsergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

Lieber Herr Hans-Peter Nobert und lieber Gast und alle anderen Helfer!
Erst einmal ganz herzlichen Dank für die ausführlichen und kompetenten Antworten. Ich habe in den letzten Tagen das ein oder andere Mal schon Fragen gestellt, die jedesmal zu meiner Wissensbereicherung führten. Ich habe diese weiteren Fragen jedoch unter einem neuen Thread gestellt, da sich aus jeder Antwort wieder neue Fragen gestellt haben. Ich hoffe es war richtig so. Stück für Stück hat sich so für mich ein klares Bild über meine Situation aufgetan. Meine Befürchtungen, ganz leer auszugehen sind mir nun genommen worden und ich weiß jetzt, wie ich mich in meiner Erbsache weiter zu verhalten habe.
In diesem Frorum (noch im alten) habe ich mal gelesen: Ein Erbe muß man sich holen. Wie treffend, denn bei mir ist es tatsächlich so. Es gibt nun einmal Miterben, die nichts teilen bzw. wieder herausrücken möchten, obwohl genug da ist. Es sind meistens die, die eh schon ausgesorgt haben.
Vielen herzlichen Dank nochmal
Nach oben
Nicole
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 17:52    Titel: Re: Pflichteilsergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Antwort ist leider falsch.

Gruß Nicole
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.