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Forenrecht-Bedrohung durch Behörde

 
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 10:49    Titel: Forenrecht-Bedrohung durch Behörde Antworten mit Zitat

Forenrecht - BGB/Strafrecht:

User A schreibt Fragen und Erfahrungen in einem Forum .... Unter Nick, anonym ohne Nennung von Ortsangaben.

Per Zufall ist es Behördenmenschen im Umfeld von User A gelungen, aus den dargestellten Sachverhalten auf die wahre ID von User A zu schließen.

User A wird nun bei anderen untergeordneten Behördenmitarbeitern denunziert als der, welcher in Forum X schreibt...

Da Behörde B sich falsch dargestellt sieht, folgt in einem Schreiben an Dritte (die keinen Netzanschluss haben), ein Sachverhalt (diese Dritten betreffend) sei im Internet anonym aber nachvollziehbar dargestellt , nach ihrer Ansicht falsch, und das sei der Aufklärung nicht dienlich...


Versteckte Drohung darin: Wenn User A nicht aufhört, unser (Fehl)-Verhalten im Forum X zu beschreiben, dann hat das für diese Dritten negative Konsequenzen ihr Anliegen betreffend....

M.E. ist, solange die Netiquette eingehalten wird, die Nutzung einer Internetplattform jedermanns Privatangelegenheit.
Wer meint , sich falsch dargestellt zu sehen, könnte ja mitdiskutieren - oder sich direkt an User A wenden...

Wer weiß Rat?

Ratlos, Cecilia
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 11:06    Titel: Re: Forenrecht-Bedrohung durch Behörde Antworten mit Zitat

cecilia hat folgendes geschrieben::

M.E. ist, solange die Netiquette eingehalten wird, die Nutzung einer Internetplattform jedermanns Privatangelegenheit.
Wer meint , sich falsch dargestellt zu sehen, könnte ja mitdiskutieren - oder sich direkt an User A wenden...


Das ist offensichtlich Unsinn.

Ein offenes Forum kann nunmal die Öffentlichkeit lesen. Genauso kann man´s in die Zeitung setzen.

Wenn dann jemand Behauptungen aufstellt, welche die Behörde nicht teilt, ist es ihr Recht, teils sogar Pflicht, diesem öffentlich entgegenzutreten.

Btw.: Jeder Staatsanwalt oder Polizist hat z.B. die Pflicht zur Aufnahme der Ermittlungen, wenn ein Forenpost den Anfangsverdacht für eine Straftat erfüllt. (Abzuwägen nur gegen die Grundrechte des Polizisten als Privatperson.)
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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cecilia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

... wobei die "Straftat" in diesem Fall leider von der Behörde begangen wurde/wird...
- was genauso dargestellt ist.

Aus dem Geschriebenen sind keinerlei Rückschlüsse auf Örtlichkeiten oder RealPersons zu ziehen...

Interessant ist, dass die Behörde sich bisher nicht in der Lage sah, konkret etwas auf den Tisch zu legen...- allein Andeutungen und in-die Welt-setzen von Gerüchten über Dritte ohne Nennung von Ross und Reiter---> sähe man also eine klaren Straftatsbestand, so wäre eine "rechtliche Verfolgung" sicher gerechtfertigt und möglich.

Es gibt hier keinen. Das macht es ihnen unmöglich, rechtlich gg. Forumsnutzung vorzugehen. Also versuchen sie es über Verleumdung, versteckte Bedrohung /Nötigung, Gerüchte...

LG cecilia
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