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Unterschrift von Schüler "abnötigen"?

 
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The_Leu
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 12:41    Titel: Unterschrift von Schüler "abnötigen"? Antworten mit Zitat

Hi in die Runde,

Frage:
Ist es richtig, dass die Schule einen Schüler, im Rahmen einer erzieherischen Massnahme,
dazu verpflichten zu kann, seine Unterschrift unter eine "Verpflichtungserklärung" zu setzen?

Hintergrund:
Es existiert ein "Trainingsraum" in den Unterrichtstörer verwiesen werden, um dort
in einem Arbeitsbogen ihr Fehlverhalten zu überdenken. Als letztes gibt es da folgendes Feld:
"Vereinbarung - Ich verpflichte mich, meinen Plan einzuhalten. Unterschrift:______"

Während einer Schulstunde sass mein Sohn in einer Störer-Ecke. Die Lehrerin wollte/konnte
den/die Störer nicht explizit herausfinden und schickte deshalb gleich 5 Kinder kollektiv
in den Trainingsraum.

Mein Sohn füllte zwar den Arbeitsbogen aus, verweigerte aber, da er sich keiner Schuld
bewusst war, seine Unterschrift.

Das ergibt seit 3 Tagen einen ziemlichen Trara und ihm wurde angedroht, wenn er nicht
unterschreibe, bekäme er eine Klassenkonferenz.

Für fundierte Antworten im Voraus besten Dank
Eddy


Zuletzt bearbeitet von The_Leu am 16.03.05, 14:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 16.03.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

So wie beschrieben ist die Maßnahme klar rechtswidrig.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, Kollektivstrafen sind unzulässig, sprich alle Schüler die in den Raum geschickt wurden müssen auch gestört haben, es kann nicht gesagt werden "Die Ecke schwatzt doch immer, also weg mich euch".
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Berndt
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Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Unter rechtlichem Gesichtspunkt kann ich dazu nichts sagen.

Nach der Beschreibung ging es um eine pädagogische Maßnahme der sog. Inselpädagogik. Die Schüler wurden nicht vom Unterricht ausgeschlossen und bestraft, sondern sie überlegten gemeinsam mit eine m Mediator, wie sie mit Störungen umgehen können. Vielleicht wäre es ein Kompromiss, wenn Ihr Sohn in den fraglichen Satz ein "weiterhin" einfügt - er ist sich keiner Schuld bewusst, hat seinen Plan eingehalten und will das auch weiterhin tun, meint
Berndt
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

was würde es denn heissen wenn man "unter vorbehalt" davorsetzt?
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Unterschrift hat keine gesetzlichen Folgen, weil sich ein unter 18-Jähriger nicht rechtswirksam (in diesem Rechtsbereich) binden kann.

Die Unterschrift kann nicht erzwungen werden, weil eine Erziehungsmaßnahme ein Fehlverhalten voraussetzt.
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mfg
Klaus
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The_Leu
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

@ Bernd

"weiterhin" gefällt mir gut!

Zitat:
Die Schüler wurden nicht vom Unterricht ausgeschlossen und bestraft, sondern sie überlegten gemeinsam mit eine m Mediator, wie sie mit Störungen umgehen können.


Der Sinn des "Trainingsraumes" ist zwar so gemeint und wird auch werbemässig so herübergebracht,
die Praxis sieht leider anders aus. Wie meistens Traurig

Beispiel: Ein Schüler füllt den "Arbeitszettel" aus, unterschreibt und gibt ihn mit den Worten ab:"Naja, ich habs mal ausgefüllt und unterschrieben, gemeint hab ichs nicht wirklich so!"
Daraufhin wird pädagogisch wertvoll und überaus zweckdienlich der Schüler zu 2 Schulstunden
Müllpicken verdonnert.
Ich hätte eher erwidert: "Naja, bei DER Einstellung sehen wir uns ja bald wieder!"

@ 0Klaus
Zitat:
die Unterschrift hat keine gesetzlichen Folgen


Schule IST Gesetz und offensichtlich sogar gegenüber Eltern weisungsbefugt.

Alles ganz schön traurig das!

Dieses habe ich grad gefunden:
"Der Schüler wird dazu gezwungen gegen seinen Willen Dinge zu unterschreiben, die gegen seine Prinzipien verstoßen. "
Aus diesem Link:
http://www.lsvnw.de/A3_Der_Trainingsraum.260.0.html


CU Eddy
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Schule IST Gesetz und offensichtlich sogar gegenüber Eltern weisungsbefugt.


Ich verstehe den Satz nicht; was meinen Sie damit? Ich würde sagen, Schule ist Verwaltung und an Recht und Gesetz gebunden.
_________________
mfg
Klaus
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

So sollte es sein

ich als Schüler erlebe oft genug das dem nicht so scheint, hier sind auch schon einige Fälle die dies bekräftigen aufgetaucht.

Lehrer und Rektoren meinen sich über das Gesetz hinwegsetzen zu können, das soltle stärker bestraft werden finde ich.

Wenn du Beispiele willst:
Lehrer hält sich nicht an Lehrplan, daher wird die Vergleichsarbeit in einer Klasse schlecht
Lehrer verkündet ohne ausdrückliche Erlaubnis Noten
Lehrer meint Schülern nach eigenem Ermessen unzulässige Strafen aufzubrummen
Lehrer wendet Kollektivstrafen an.
muss ich noch weiter machen?
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