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Verfasst am: 16.03.05, 21:54 Titel: Probleme mit Haftpflichtversicherung
Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemande helfen.
in unserem Urlaub hat mich mein Feund gebeten ihn zu fotografieren. Er hat mir seine Kamera gegeben und ich ging ein paar Meter weg, als ich durch Kamera schaute fiel Sie mir aus Unachtsamkeit runter.
Die Rechnung der Kamera finde ich leider nicht. Er kaufte Sie im Januar 2003 und Sie kostete 299,00 €.
Soweit so gut mein Kumpel war natürlich total aus dem Häuschen und einigte mich mit Ihm das ich auf jedenfall für den Schaden aufkomme.
Er kaufte sich eine neue . Ich streckte Ihm das Geld vor 220,-€. Habe den Schaden auch zwischenzeitlich auch meiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet. Ein bißchen Schriftverkehr und Kamera hingeschickt.
Jetzt ist es soweit er bekommt einen Scheck von meiner Versicherung in Höhe von 100,-€. Habe versucht so eine Kamera bei Internetauktionshaus [Name geändert] zu finden, kann man auch bekommen für 100€ aber "gut erhalten" ect., die Kamera meines Freundes war Top in Ordnung.
Nun zu meinen Fragen:
Muss er mit den 100,-€ einverstanden sein?
Soll er einen Anwalt hinzuziehen?
Wie kann er es ohne Anwalt anpacken damit die Versicherung mehr dafür zahlt?
Wie wird der Wiederbeschaffungswert Festgestellt? Habe schon mal was von taxlisten gelesen finde aber nichts mit Digicams.
Im voraus vielen Dank für eure Hilfe.
Zuletzt bearbeitet von Morpheuz am 17.03.05, 08:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hallo,
auf den individuellen Zustand kommt es (leider) nicht an, sondern auf den durchschnittlichen Marktwert - und der wurde ja erstattet.
Gut möglich, dass die Versicherungsleute auch bei Internetauktionshaus [Name geändert] geschaut haben.
Zitat:
als ich durch Kamera schaute fiel Sie Ihm aus Unachtsamkeit runter.
Ich vermute mal, dass DIR die Kamera aus der Hand gefallen ist.
Also: Da hat die Versicherung aber ME kulant gehandelt; da dein Freund dir die Kamera gegeben hat, hätte sie eigentlich gar nicht zahlen brauchen. (da war was...)
Verfasst am: 17.03.05, 08:18 Titel: Re: Probleme mit Haftpflichtversicherung
Morpheuz hat folgendes geschrieben::
fiel Sie Ihm aus Unachtsamkeit runter.
Die Rechnung der Kamera finde ich leider nicht.
ihre kamera? die des freundes? na, wie auch immer...
im rahmen des hafpflichtrechtes ist nur der zeitwert zu erstatten, nicht der neupreis der beschädigten oder irgendeiner neuen kamera. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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