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Verfasst am: 02.10.04, 14:52 Titel: Grundbucheinsicht - Wie erhalte ich diese auf ein Grundstück
Hallo
wie erhalte ich, Sohn, Grundbucheinsicht bei unserer Gemeinde auf Grundstücke
meines Vaters und meiner Mutter oder eine "Unbeglaubigte Grundbuchabschrift"?
>Recherche im Internet zu Grundbucheinsicht:
Einsicht in das Grundbuch (§ 12 GBO) haben grundsätzlich diejenigen Personen, die Rechte an dem betreffenden Grundstück haben. In allen anderen Fällen muß dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt bzw. nachgewiesen werden.
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