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Vakit an der Schule

 
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BaW
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 20:01    Titel: Vakit an der Schule Antworten mit Zitat

Hi,

angenommen ich sehe an der Schule / im Unterricht ein Exemplar der in D verbotenen Zeitung Vakit bei einem Schüler.

Bin ich verpflichtet, dieses Exemplar einzuziehen und den Strafverfolgungsbehörden diesen Schüler zu nennen?

Darf ich die Zeitung einziehen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen Sie das als Lehrer oder Schüler?

Bei einem Lehrer würde ich sagen: verpflichtet nicht (der Besitz ist wohl keine Straftat? Ich kenne diese Zeitschrift nicht.), berechtigt ja.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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BaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 15.03.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als Lehrer.
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also, Vakit ist in Deutschland verboten. Dies hat für mich zur Folge, dass die Zeitschrift auch in der Schule verboten ist. Ich würde die Zeitung einziehen. Ausserdem haben Sie als lehrer doch abgesehen davon einen Erziehungsauftrag. Und auch unter diesem GEsichtispunkt sind rassistische und volksverhetzende Pamphlete nicht zu dulden, unabhängig davon, ob sie formaljuristisch schon verboten sind!

Chavah
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